Diskussion:Betrunken bei Rot Frau niedergefahren: Wiener Straßenbahnfahrer zu Haft und Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt

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Prüfung[Bearbeiten]

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Ende der Berufungsfrist und Tag der Veruteilung[Bearbeiten]

In den derstandard.at- und wien.orf.at-Artikeln konnte ich zum Ende der Berufungsfrist nichts finden. Der Tag der Veruteilung ist auch nicht angegeben, woraus sich dann eventuell mit entsprechender Kenntnis vielleicht das Ende der Berufungsfrist errechnen ließe. Wenn sie erst heute endet, könnte der heutige Tag ja noch für eine Berufung genutzt werden, weswegen wir morgen recherchieren sollten, ob doch noch Berufung eingelegt wurde, oder ob das Urteil rechtskräftig wurde. Eine Veröffentlichung käme demnach frühestens morgen in Frage. --Holger 13:19, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Die Verhandlung war vermutlich am Tage der Veröffentlichungen, also am 29. April (letzter Mittwoch). Beim Standard war der Bericht um 16 Uhr 40. Da es sich um eine aktuelle Meldung handelt war mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit an diesem Tag die Verhandlung. Am Donnerstag kann sie nicht gewesen sein. Auch wenn sie am Dienstag war, ist heute die Berufungsfrist zu Ende. Nur, wenn die Verhandlung am Montag, also vor einer Woche gewesen wäre, wäre die Berufungsfrist bereits zu Ende. Dann wäre aber der Artikel spätestens am Dienstag und nicht erst am Mittwoch erschienen. Die gesetzliche Berufungsfrist beträgt 3 Tage, das Wochenende ist mitzurechnen und endet, falls der letzte Tag ein Sonntag oder Feiertag ist, am darauffolgenden Werktag. Es ist nicht anzunehmen, dass über eine allfällige Berufung eine Meldung erscheint (so etwas ist bei uns eher nicht in den Nachrichten zu finden). Mit einer Berufung ist eher nicht zu rechnen. Ich sehe keinen Grund, nicht auch schon heute zu veröffentlichen. Aber vielleicht kommt ja noch was. Grüße --Psychodaddy 13:31, 4. Mai 2009 (CEST)
Ja, das kann ich auf die Schnelle zumindest nicht wiederlegen. Der Titel und damit auch das Thema/Ereignis sollte sich dann auch entsprechend im ersten Satz zu Beginn des Artikels wiederfinden. Die zwangsläufige Betonung auf die heute endende Berufungsfrist irritiert (mich zumindest ;)). So etwas weiß ja auch nicht jeder. Es ist ja unser erster Artikel zum Urteil, weswegen dann ganz klassisch was wann und wo beantwortet werden sollten. „Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“ der als Quellen verwendeten Artikel wird dann weggelassen oder (morgen) in ein „Das Urteil ist rechtskräftig.“ gewandelt. --Holger 13:48, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Manches ist für mich selbstverständlich, daher denke ich nicht immer daran, Einleitungen oder Erläuterungen einzubauen. Nicht immer, manchmal wie hier habe ich auch den Hintergrundinformationen eingebaut. Aber dafür schreiben wir ja gemeinsam, damit anderen etwas auffällt, was einem selbst nicht so auffällt oder selbstverständlich ist. Wenn ich das nicht möchte würde ich ein Blog (zB Wiener Linien-Blog) machen. Aber der Artikel muss nicht unbedingt heute veröffentlicht werden. Wir können gerne noch abwarten, ob morgen etwas berichtet wird. Allerdings ist es sicher so wie hier. Da ist auch eine kleine Fristerklärung. Auch in diesem Fall wurde im Nachhinein nicht mehr berichtet, ob das freisprechende Urteil rechtskräftig wurde oder nicht. Irgendwie interessiert das niemanden mehr. Denn auch gegen einen Freispruch ist eine Berufung möglich. Diese wird zwar nicht vom Angeklagten, aber oft vom Staatsanwalt oder Privatbeteiligten. Privatbeteiligte sind Geschädigte (zB Opfter), welche einen Schaden erlitten haben und nachweisen können. Wenn der Schaden in Geld nicht genau bezifferbar ist (aus welchen Gründen auch immer, zB Schadenshöhe steht noch nicht fest), so ist der Privatbeteiligte auf den Zivilrechtsweg zu verweisen (muss also eine Klage gegen den Angeklagten einbringen, ein Schuldspruch erleichtet dies). Es kann aber auch ein symbolischer Betrag (zB 100 Euro) oder ein Teilbetrag zugesprochen werden. Für diesen Zuspruch wird im Falle der Rechtskraft kein Zivilurteil mehr benötigt und kann bei Nichtzahlung Exekution betrieben werden. --Psychodaddy 14:13, 4. Mai 2009 (CEST)
Von mir aus kann er so veröffentlicht werden. Es ist auch nicht falsch dargestellt. Es kommt ja leider manchmal vor, dass von „muss ins Gefängnis“ geschrieben wird, obwohl noch Berufung möglich ist, also „muss ins Gefängnis“ so nicht richtig ist. --Holger 15:07, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Du hast Recht. Leider ist so Vieles im Sprachgebrauch sehr ungenau und oft unrichtig. Habe es etwas geändert (Hinweis auf erste Instanz hinzugefügt). Von meiner Seite besteht auch kein Einwand gegen eine Veröffentlichung. --Psychodaddy 16:02, 4. Mai 2009 (CEST)

Bislang gibt es keine Berichterstattung, ob der Verurteilte eine Berufung eingebracht hat oder nicht. Eine Berufung ist eher auszuschließen. --Psychodaddy 09:30, 6. Mai 2009 (CEST)

Titel[Bearbeiten]

Der Titel sollte noch ein wenig verbessert werden. Dann könnte der Artikel raus. --Holger 13:57, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Vorgelegt wurde mit „Straßenbahnfahrer muss ins Gefängnis“ und „Haft für Wiener Straßenbahnfahrer – Betrunken und bei Rot Frau niedergefahren“. Da ich das Ausmaß des Urteils (mindestens Haft) und den verursachten Schaden (mindestens Frau niedergefahren) für notwendige Bestandteile des Titels halte und „Alkofahrt“ für nicht sehr schön halte, schlage ich „Betrunken bei Rot Frau niedergefahren: Wiener Straßenbahnfahrer zu Haft und Zahlung von Schmerzengeld verurteilt“ vor. --Holger 14:04, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Klingt nicht so schlecht. Aber bitte beim nächsten Mal etwas zuwarten, da genau während meiner Bearbeitung der Artikel verschoben wurde. Grüße --Psychodaddy 14:14, 4. Mai 2009 (CEST)
Ich werde es versuchen. --Holger 15:02, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Ähm… Holger, seit wann ist „Schmerzengeld“ eine österreichische Variante von „Schmerzensgeld“, und seit wann kommst Du denn aus Österreich? War ja Dein Vorschlag… ;-) Viele Grüße, bis später --Angela H. 16:36, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
Hmm, Angela H. nimmt alles zurück und behauptet das Gegenteil. Klick! Obwohl ich es schon komisch finde, erst da suchen gehen zu müssen… Viele Grüße --Angela H. 16:45, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]
„Schmerzengeld“ war in der Textversion von Psychodaddy, das habe ich nach Wundern, Nachschlagen und Staunen dann übernommen. Wikipedia und so. ;) Oder § 1325 ABGB: „Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskosten des Verletzten, ersetzt ihm den entgangenen, oder, wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst; und bezahlt ihm auf Verlangen über dieß ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld.“ [1]. --Holger 16:54, 4. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Inhalt[Bearbeiten]

Der 18. Juni 2009 war noch nicht! ("...hatte am Abend des 18. Juni 2009...") MfG, Julius

Danke für den Hinweis, ich habe es gerade geändert. Viele Grüße --Angela H. 10:48, 6. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]