Zum Inhalt springen

Diskussion:Bau von Minaretten in der Schweiz verboten

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Abschnitt hinzufügen
aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von House1630 in Abschnitt nicht verboten

Prüfung

[Bearbeiten]

Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.

  • Urheberrechte: --
  • Übereinstimmung mit Quelle: --
  • Inhalt/Neutralität: --
  • Rechtschreibung: --
  • Interwiki: --
  • Formate: --
  • Themenverwandte Artikel: --
  • Themenportale: --
  • Kategorien: --
  • Kurzartikel: --
  • Artikeldatum + Text im Artikel: --
  • Veröffentlicht: --
  • Eintrag auf Hauptseite: --

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

nicht verboten

[Bearbeiten]

Noch ist da gar nichts verboten. Das muss erstmal unser tolles gerichtlein in europa klären. GreenBerlin Fragen? 06:56, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

  • In der Schweiz leider schon. Das Gesetz ist meines Wissens seit gestern in der Schweiz gültig. Es ist eine Ergänzung der Schweizer Verfassung und damit rechtskräftig. Es lautet: "Der Bau von Minaretten ist verboten." Der Europäische Gerichtshof kann lediglich feststellen, dass dieses Gesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst, es kann dieses aber nicht für ungültig erklären. Das müsste entweder das Schweizer Bundesgericht oder wiederum das Stimmvolk bewerkstelligen. Natürlich kann von aussen politischer Druck auf die Schweizer Stimmbürger aufgebaut werden, z.B. durch den Ausschluss aus dem Europarat etc.. Find's ja auch nicht toll. --Kasimir Katowitsch 09:19, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Es sollte doch aus der Überschrift hervorgehen, dass sich das Verbot nur auf die Schweiz bezieht. Ich muss mich aber wundern, dass eine - aus bundesrepublikanischer Sicht - eigentlich baurechtliche Bestimmung in eine Verfassung aufgenommen wird. Aber das ist wohl eine Schweizer Eigenart. In ähnlicher Weise könnte - im Sinne von Menschenrechten - auch gefordert werden, dass in die Verfassung der Satz aufgenommen wird: "Der Bau und Betrieb von Foltereinrichtungen ist verboten". --House1630 11:07, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Änderung des Titels ist inzwischen erfolgt. --House1630 18:56, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten