Diskussion:Bau von Minaretten in der Schweiz verboten
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nicht verboten
[Bearbeiten]Noch ist da gar nichts verboten. Das muss erstmal unser tolles gerichtlein in europa klären. GreenBerlin Fragen? 06:56, 1. Dez. 2009 (CET)
- In der Schweiz leider schon. Das Gesetz ist meines Wissens seit gestern in der Schweiz gültig. Es ist eine Ergänzung der Schweizer Verfassung und damit rechtskräftig. Es lautet: "Der Bau von Minaretten ist verboten." Der Europäische Gerichtshof kann lediglich feststellen, dass dieses Gesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst, es kann dieses aber nicht für ungültig erklären. Das müsste entweder das Schweizer Bundesgericht oder wiederum das Stimmvolk bewerkstelligen. Natürlich kann von aussen politischer Druck auf die Schweizer Stimmbürger aufgebaut werden, z.B. durch den Ausschluss aus dem Europarat etc.. Find's ja auch nicht toll. --Kasimir Katowitsch 09:19, 1. Dez. 2009 (CET)
Es sollte doch aus der Überschrift hervorgehen, dass sich das Verbot nur auf die Schweiz bezieht. Ich muss mich aber wundern, dass eine - aus bundesrepublikanischer Sicht - eigentlich baurechtliche Bestimmung in eine Verfassung aufgenommen wird. Aber das ist wohl eine Schweizer Eigenart. In ähnlicher Weise könnte - im Sinne von Menschenrechten - auch gefordert werden, dass in die Verfassung der Satz aufgenommen wird: "Der Bau und Betrieb von Foltereinrichtungen ist verboten". --House1630 11:07, 1. Dez. 2009 (CET)
Änderung des Titels ist inzwischen erfolgt. --House1630 18:56, 1. Dez. 2009 (CET)