Diskussion:Bütthard in Bayern: Zusammenstoß zweier Motorsegler

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Einspruch[Bearbeiten]

In der Versionsgeschichte steht: "Abstand in den noch online stehenden Quellen nicht auffindbar" - Diese Aussage ist falsch und somit war die Entfernung nicht gerechtefertigt. Auch jetzt ist dieser Textteil online vorhanden in der Quelle "Mittelbayerische Zeitung". Dort steht : "Die Absturzstellen liegen etwa 300 Meter von einander entfernt ." -- Sixcms 14:50, 23. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]

Das ist kein Grund für einen Einspruch. Die jetzige Aussage: „Auch dieser Pilot [...] wurde mehrere hundert Meter von der Maschine entfernt tot aufgefunden.“ ist ja nicht falsch. Die Aussage oben ist zwar genauer, aber ich sehe wirklich keinen Grund für einen Einspruch deswegen. Gruß --Wolf-Dieter 15:08, 23. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]
Das habe ich beim Prüfen überlesen, tut mir leid. Ich finde es aber schon ein wenig seltsam, dass wegen eines gestrichenen ziemlich kurzen Satzes ein Einspruch gegen den Artikel erhoben wurde. Der Artikel wurde durch das Entfernen des Satzes ja nicht so geändert, dass der Inhalt nicht mehr verständlich ist (oder das Ereignis in ganz anderem Licht erscheint). Meinetwegen kann der Satz auch wieder hineingesetzt werden. Gruß --172 15:14, 23. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich habe gelesen, dass bei fertigen Artikeln ein Einspruch gestellt werden muss, wenn etwas nicht richtig ist. Deshalb. Bei dem Abstand geht es nicht um den Abstand der Piloten sondern um den Abstand zwischen den Wrackteilen. Und der war 300 Meter lt. Quelle. -- Sixcms 15:25, 23. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]
Genauer ist es mit dem Satz schon. Das hat ja auch niemand angezweifelt. Aber es ist eben nicht falsch. Andererseits gibt es auch immer wieder Leute die fleißig Edits rückgängig machen, wenn sie nach dem Setzen von "Artikelstatus: Fertig" gemacht werden. Daher war der Einspruch vermutlich auch nicht ganz schlecht. Aber bei so einer Miniänderung würde ich mir das Entlinken von der Hauptseite aus ersparen. (Die "Kategorie:Veröffentlicht", die für das richtige Datum des Artikels zuständig ist, muss übrigens nicht auskommentiert oder entfernt werden, weil die Artikel sowieso nicht mehr in den Portalen erscheinen, wenn ein Einspruch gesetzt wird.) Schreibst Du, Sixms, den Satz wieder rein? Gruß --172 15:32, 23. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich habe den Satz wieder eingefügt. Damit sollte der Einspruch behoben sein. Viele Grüße --Angela H. 16:52, 23. Jul. 2006 (CEST)[Beantworten]

Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung