Diskussion:Abmahnwelle wegen fehlendem Impressum in Facebook

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Hinweis nach Veröffentlichung[Bearbeiten]

Guten Abend, ich bin leider ein bisschen spät dran, sry. Die Formulierung "die [...] Unterlassungserklärung gar nicht oder [...] abzugeben" könnte vielleicht etwas irreführend sein und möglicherweise als "nichts unternehmen und Frist verstreichen lassen" missverstanden werden. Ich weiß nicht, ob das jetzt nach Veröffentlichung noch eine Änderung rechtfertigt, aber wollte es wenigstens hier anmerken. Ich würde für eine Änderung vorschlagen, statt dessen die "originale" Formulierung "die Erklärung nicht unmodifiziert abzugeben" zu verwenden. Falls sowieso geändert wird, würde ich noch gerne eine Kleinigkeit anmerken: Im letzten Satz könnte man die "Anwälte" noch konkretisieren (z.B. "eine Anwaltskanzlei, die einige der Abgemahnten vertritt"), dann müsste man den Link für diese Information nicht anklicken. Noch einen schönen Abend -- Pc3021 (Diskussion) 20:35, 16. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Noch zwei Kleinigkeiten: In der Überschrift sollte man mEn besser Plural ("Abmahnungen") verwenden, weil die Kanzlei "Dutzende" Klienten vertitt. Das Wort "inzwischen" am Anfang des letzten Satzes würde ich streichen. Gruß -- Pc3021 (Diskussion) 20:48, 16. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]