Diskussion:Überwachung von Mandatsträgern: Grüne rudern zurück
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OB
[Bearbeiten]Sehr geehrter Herr Dralle,
zur Beantwortung Ihrer Fragen zu dem Thema, für das Volker Beck innerhalb der Fraktion azuständig ist, verweise ich zunächst auf die untenstehenden Pressemeldungen und selbstverständlich auf die Begründung unseres Antrags (kein Gesetzentwurf!) - BT-Ds.16/2260 -, der im Parlament noch nicht beraten wurde. Zu Ihren Fragen in aller Kürze: es geht nicht um eine vollständige Ablehnung einer Beobachtung von MdBs ("Abgeordnete sind nicht sakrosankt") durch den Verfassungsschutz (diese kann z.B. bei Verdacht der Spionagetätigkeit sehr wohl geboten sein), sondern um die Installierung eines parlamentarischen Verfahrens, das mit dem besonderen, verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten kompatibel ist. Wie sich der Bundestag hierzu verhält, steht noch nicht fest. Eine Plenumsdebatte hierzu steht noch aus. Die Oppositionsparteien haben - jedenfalls FDP und Grüne - hier meines Wissens im wesentlichen identische Auffasungen. Bei aller Ernsthafigkeit des Themas übrigens: Wir sehen weder "dasGut der Meinungsfreiheit noch die Demokratie in Gefahr". Beste Grüße, i.A.H.Suliak (pers. Referent MdB Volker Beck) Berliner Zeitung 20.07.2006 - Die geheimdienstliche Überwachung von Bundestagsabgeordneten ist für die Grünen nun der Anlass, Neuregelungen zu fordern, schreibt das Blatt. "Wir brauchen ein Verfahren, da sonst die Rechte der Bundestagsabgeordneten unverhältnismäßig eingeschränkt würden", begründete der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, gestern einen Bundestags-Antrag seiner Fraktion. "Abgeordnete sollen nicht sakrosankt gestellt werden", betonte Beck. Aber dem Bundestag müsse es möglich sein, das Vorgehen der Geheimdienste zu kontrollieren. Die Grünen schlagen vor, ein Verfahren ähnlich dem Immunitätsverfahren einzureichen. Frankfurter Allgemeine Zeitung 20.07.2006 – Auch die FAZ macht die Überwachung von Bundestagsabgeordneten zum Thema. „Die Grünen schlagen in einem Antrag vor, der Immunitätsausschuss solle Regelungen zur Kontrolle solcher Maßnahmen ausarbeiten.“ Beck, so die FAZ, nannte als Beispiel, der Bundestag könne ein Gremium oder auch nur eine oder zwei Personen (etwa den Präsidenten) bestimmen, denen solche Beobachtungsvorgänge mitgeteilt werden müsste. Er rügte zudem die pauschale Auskunftsverweigerung der Regierung, wenn sie auf „Geheimhaltungsbedürftigkeit“ verweise. Die Grünen erwögen hier Organklage, berichtet die FAZ. |