Diskussion:Änderungen beim Punktesystem in Flensburg
Abschnitt hinzufügenDer Artikel ist inhaltlich falsch.
Bereits die Quelle Handelsblatt hat hier Unsinn behauptet, dem Autor ist also keine Schuld anzulasten, was aber nichts am falschen Inhalt ändert:
Zitat:
In der Praxis bedeutet das, dass die Tilgung eines bestehenden Eintrags bei einem erneuten Verstoß nicht mehr automatisch nach zwei Jahren erfolgt, sondern die alten Punkte ein Jahr länger stehen bleiben.
Zitat Ende.
Korrekt ist, dass die sog. Überliegefrist von 3 Monaten auf ein Jahr verlängert wurde, die Sichtbarkeit(!) des Inhalts der Verkehrsakte also auf drei Jahre ausgedehnt wurde. Falsch ist, dass auch die Tilgung erst nach drei Jahren erfolgt. Hier hat sich nichts geändert. Wenn innerhalb von 2 Jahren nach dem letzten Verkehrsverstoß kein weiterer Verstoß erfolgt, sind diese Punkte getilgt!
Ein Beispiel:
Letzter eingetragener Verstoß am 20.02.05, Punkte wären also am 19.02.07 getilgt. VT begeht am 11.01.2007 eine punktewürdige Tat. Falls Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben wird, dauert es auf alle Fälle wesentlich länger als drei Monate bis die Gerichtsverhandlung stattfindet. In der Vergangenheit wurden aber alle Eintragungen nach 2 Jahren und 3 Monaten komplett gelöscht, falls die Voraussetzungen vorlagen. Es war also nicht mehr sichtbar, dass der VT innerhalb der 2-Jahresfrist einen weiteren Verstoß begangen hatte. Diese Sichtbarkeit ist jetzt gewährleistet. Dazu kommt, dass nun das Datum der Tat maßgeblich ist, also auch hier Verfahren, die aussichtslos waren, angestrengt wurden, nur, um dem drohenden FS-Verlust zu entgehen. Dem ist nun ein ein weiterer Riegel vorgeschoben worden.
Hätte obiger VT am 19.02.2007 17 Punkte auf seinem Konto, so wäre er am 20.02.2007 wieder auf 0. Begeht der VT irgendwann nach dem 19.02.2007 eine weitere punktewürdige Tat, beginnt er bei 0, auch wenn die alten Eintragungen noch bis 19.02.2008 sichtbar sind. Der neue Eintrag ist dann wieder 3 Jahre lang sichtbar.
(vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 89.55.147.12 (Diskussion • Beiträge) --Angela H. 16:21, 17. Jan. 2007 (CET)
- Die IP 89.55.147.12 steht frei im Raum. Sie behauptet, der Artikel wäre falsch, da die Quelle falsch sei. Die IP hat ihre Aussage jedoch nicht belegt, womit nicht bewiesen ist, dass der Inhalt falsch ist. Und solange würde ich den Artikel als okay betrachten. -- Renee 18:38, 17. Jan. 2007 (CET)
Quelle ist das KBA:
http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/wie_lange_Punkte/ueberliegefrist.htm
Zitat:
Am 01.02.2005 änderte sich die Regelung über die Ablaufhemmung und die Dauer der Überliegefrist für im Verkehrszentralregister eingetragene Entscheidungen von 3 auf 12 Monate. Diese Regelung wurde getroffen, um dem taktischen Einlegen von Rechtsbehelfen zur Beeinflussung des Rechtskraftdatums entgegenzuwirken.
Die Tilgungsfrist von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden oder Gerichte wird nunmehr durch eine weitere rechtskräftige Entscheidung gehemmt, wenn deren Tattag innerhalb der Tilgungsfrist liegt und die Entscheidung bis zum Ablauf der Überliegefrist rechtskräftig geworden ist.
Die Vorschrift über die Ablaufhemmung soll die Beurteilung des Verkehrsverhaltens wiederholt auffällig gewordener Kraftfahrer über einen ausreichenden Zeitpunkt hinweg ermöglichen. Die Anknüpfung der Ablaufhemmung an die Rechtskraft bzw. an den Tag des ersten Urteils oder an die Unterzeichnung des Strafbefehls nach altem Recht hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Von einer Bewährung im Sinne der Verkehrssicherheit kann schon dann nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betroffene innerhalb der Tilgungsfrist eine neue Tat begeht.
Zitat Ende
Tilgungsfristen siehe http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/wie_lange_Punkte/wie_lange_punkte.htm Eine weitere Unschärfe des Artikels habe ich noch gar nicht angesprochen, denn es gibt nicht nur zweijährige Fristen.
Die korrekte Formulierung müsste lauten:
"dass die Sichtbarkeit eines bestehenden Eintrags nicht mehr automatisch nach bspw. zwei Jahren und drei Monaten erlischt, sondern die alten Punkte neun Monate länger sichtbar bleiben.
Im Übrigen sehe ich keine Veranlassung, mich hier anzumelden. Ich bin zufällig per Google auf den Artikel gestoßen und meinetwegen dürfen im Wiki-System fehlerhafte Artikel als "okay" betrachtet werden!
(vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 89.55.172.149 (Diskussion • Beiträge) --Angela H.