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Diepholz: Schwere Durchfallerkrankungen bei Grundschülern

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Veröffentlicht: 22:10, 19. Mai 2008 (CEST)
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Diepholz (Deutschland), 19.05.2008 – Wie das Gesundheitsamt Diepholz mitteilt, leiden mindestens ein Viertel der 105 Kinder aller vier Klassen der Grundschule St. Hülfe-Heede der niedersächsischen Kleinstadt Diepholz an einer schweren Durchfallerkrankung. Das Gesundheitsamt geht von einer Infektion mit EHEC-Bakterien, einer pathogenen Variante von Escherichia coli, aus.

In vier Fällen konnte bereits eine EHEC-Infektion bestätigt werden. Als häufiges Symptom der Infektionskrankheit tritt wässriger Durchfall auf. Lebensbedrohliche Verläufe seien selten. Bei zwei Grundschülern wurde jedoch eine intensivmedizinische Versorgung notwendig. Die im Krankenhaus betreuten Kinder sind von der schwersten Form der EHEC-Infektion betroffen, die von Nierenversagen begleitet wird. Als möglicher Übertragungsweg kommt vor allem die Infektion durch tierische Lebensmittel und der Kontakt mit Tieren in Betracht. Deshalb wird Hinweisen nachgegangen, wonach ein Besuch der Grundschulklasse auf einem Bauernhof am 5. Mai, kurz vor Pfingsten, die Ansteckung verursacht haben könnte. Die Kinder hatten dort Rohmilch getrunken. Die erkrankten Kinder mussten Stuhlproben abgeben, die nun im Niedersächsischen Landesgesundheitsamt untersucht werden. Das Gesundheitsamt weist in einer Presseerklärung darauf hin, dass der Verzehr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs grundsätzlich nicht in roher Form erfolgen sollte.

Nach Angaben eines Sprechers des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ist die Abgabe von Rohmilch erst nach einem Hinweis gestattet, wonach der Verzehr nur nach vorhergehender Erhitzung der Milch erfolgen sollte. Ob ein entsprechender Hinweis erfolgte oder die Milch bedenkenlos zum Verzehr angeboten wurde, ist nicht genau bekannt. Das Ministerium sieht in der Abgabe der Rohmilch an die Grundschüler möglicherweise einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht.

Die Grundschule wurde nicht geschlossen, weil das Gesundheitsamt die Ansteckungsgefahr von Mensch zu Mensch als verhältnismäßig gering veranschlagt. Die an der Durchfallerkrankung leidenden Kinder und deren Geschwister dürfen allerdings nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen.

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Quellen