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Bundesregierung plant die nächste Rentenreform: Zuschussrente, Kombirente und Pflichtversicherung für Selbständige

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Veröffentlicht: 00:56, 23. Mär. 2012 (CET)
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Ursula von der Leyen (2010)

Berlin (Deutschland), 23.03.2012 – Nachdem an den Vortagen schon mehrere Zeitungsberichte erschienen waren, hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen bei einer Pressekonferenz in Berlin die Pläne ihres Hauses für die nächste Rentenreform vorgestellt.

Politisches Ziel ist es vor allem, der zunehmenden Altersarmut entgegenzuwirken. Dazu schlägt die Bundesregierung drei Änderungen im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Hintergrund ist der sogenannte „Rentendialog“ zwischen Bundesregierung, gesetzlicher Rentenversicherung, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebern und Sozialpartnern über die Zukunft der Altersvorsorge.

Derzeit diskutierte Neuerungen
  • Neu eingeführt werden soll eine sogenannte „Zuschussrente“. Sie soll erhalten, wer Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, dabei mindestens 35 Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und trotzdem nur eine gesetzliche Rente erhält, die unterhalb der Grundsicherung im Alter liegt. Diese Leistungen bewegen sich derzeit im Bundesdurchschnitt bei etwa 700 Euro monatlich. Unter diesen Voraussetzungen soll der Rentenanspruch grundsätzlich verdoppelt werden, jedoch nur bis auf höchstens 850 Euro im Monat.
  • Neu geregelt werden soll auch der Übergang von der Berufstätigkeit in die Rente. Wer unterhalb der Altersgrenze von mittlerweile 67 Jahren in Rente gehen möchte oder muss, soll künftig soviel hinzuverdienen dürfen, wie er – einschließlich seiner Altersrente – vor dem Rentenbeginn verdient hatte. Jeder darüber hinaus gehende Hinzuverdienst würde dann aber voll auf die gesetzliche Rente angerechnet und somit den Anspruch mindern. Diese Neuregelung wird unter der Bezeichnung „Kombirente“ diskutiert. Die Reform besteht hier in der Aufhebung der bisherigen festen Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro pro Monat.
  • Selbständige sollen zur Bildung von Ersparnissen für die Altersvorsorge gesetzlich verpflichtet werden. Bisher galt die Rentenversicherungspflicht nur für wenige Selbständige, insbesondere für Handwerker, sie waren automatisch Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Nun sollen alle grundsätzlich verpflichtet werden, für das Alter vorzusorgen. Dabei soll es ihnen aber überlassen bleiben, ob sie freiwillig der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten oder ob sie einen Sparvertrag bei einer Bank oder einer Privatversicherung abschließen. Freigestellt werden sollen hiervon nur diejenigen Selbständigen, die ohnehin über ihre Kammer in ein berufsständisches Versorgungswerk Pflichtbeiträge entrichten müssten, also Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Architekten, sowie sonstige Personen, die besonders vermögend sind, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sie auch im Alter für sich selbst sorgen werden können.
Kritik

Kritik an diesen Plänen gab es sowohl von der Opposition als auch aus dem Regierungslager. So sprach sich die FDP nachdrücklich gegen die geplante Zuschussrente aus, weil diese auch aus Sozialversicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden soll. Die FDP bevorzugt eine Finanzierung ausschließlich aus Steuermitteln. Demgegenüber wies Annelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund darauf hin, dass der Wegfall der Pflichtversicherung für Selbständige, auch wenn dies nur einzelne Gruppen betreffe, die Finanzierungsbasis der Rentenversicherung untergrabe. Es handele sich deshalb bei der Reform lediglich um „ein Förderprogramm für private Versicherungen“. Der rentenpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Wolfgang Strengmann-Kuhn meinte, es müsse Vorsorge dafür getroffen werden, dass die Risiken zwischen privaten und Sozialversicherern bei der Reform gerecht verteilt würden. Sonst gingen diejenigen, die von Erwerbsminderung am stärksten betroffen sind, eher in die gesetzliche Rentenversicherung, während die besser gestellten Selbständigen sich privat absichern könnten. Das führe zu einem Zweiklassensystem bei der sozialen Sicherung von Selbständigen. Manuela Schwesig von der SPD sagte der Tagesschau, das Hauptproblem sei, dass viele Menschen heute zu Tiefstlöhnen in schlechter Arbeit beschäftigt seien oder als Hilfebedürftige „von einer Maßnahme in die nächste gesteckt“ würden. Diesen Betroffenen drohe am ehesten Altersarmut, und daran änderten die Pläne der Bundesregierung nichts.

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Quellen

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