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Bundespräsidentenwahl in Österreich muss wiederholt werden

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Der österreichische Verfassungs­gerichtshof, 2016

Wien (Österreich), 01.07.2016 – Der Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich entschied am 1. Juli 2016 nach Durchführung von mündlichen Einvernahmen und Verhandlungen, dass die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl in ganz Österreich zu wiederholen sei. Zur neuerlichen Stichwahl werden wiederum der Sieger der Stichwahl, Alexander Van der Bellen, und der Unterlegene, Norbert Hofer, antreten.

In der mündlichen Begründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, aus, dass Formalvorschriften des Wahlgesetzes nicht eingehalten wurden. In 14 der 20 Wahlbezirke, die in der Wahlanfechtung genannt wurden, gab es vorschriftswidrige Vorgänge bei der Auszählung von Briefwahlstimmen. Zum andren wurden seitens der Bundeswahlbehörde bereits ab 13 Uhr des Wahltages erste Ergebnisse „an ausgewählte Empfänger, insbesondere an Medien und Forschungsinstitute“ weitergeleitet. Allfällige Manipulationen seien für die Aufhebung der Wahl angesichts der Rechtswidrigkeiten nicht erforderlich. Der Präsident des VfGH hielt ausdrücklich fest, dass keiner der einvernommenen Zeugen Anhaltspunkte für tatsächliche Manipulationen wahrgenommen habe. Die Formalfehler bei der Auszählung betrafen 77.926 Stimmen. Weil Wähler, die per Briefwahl abstimmten, im Wählerregister nicht gesondert aufgelistet sind, kann die Wahl nicht auf diese beschränkt wiederholt werden, sondern muss im gesamten Bundesgebiet erneut durchgeführt werden. Der Wahltermin wird aufgrund der einzuhaltenden Fristen im Herbst liegen und von Bundesregierung und Hauptausschuss des Nationalrats gemeinsam festgelegt. Nach Ablauf der Amtszeit von Bundespräsident Heinz Fischer am 8. Juli 2016 um 10 Uhr werden die drei Nationalratspräsidenten Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und der zugleich selbst für die Präsidentschaft kandidierende Norbert Hofer als Kollektivorgan die Amtsgeschäfte führen.


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Quellen

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