Angeklagte nach 31 Jahre zurückliegendem Mord freigesprochen
Veröffentlicht: 12:27, 16. Nov. 2008 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Osnabrück (Deutschland), 16.11.2008 – Wegen Mordes an einem Postbeamten vor 31 Jahren mussten sich drei Männer im Alter von inzwischen 58, 60 und 65 Jahren vor dem Landgericht in Osnabrück verantworten.
Die Angeklagten wurden beschuldigt, vor 31 Jahren bei einem Raubmord 42.500 Euro erbeutet zu haben. Zwei der drei Angeklagten waren bereits wegen eines zehn Tage vor dem Raubmord begangenen anderen Raubmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dabei hatten sie jemanden getötet, um an ein Fahrzeug zu kommen, mit dem sie eine Bank überfallen wollten, was jedoch scheiterte. Aus diesem Grund sollen sie sich laut Anklage entschlossen haben, ein Postfahrzeug zu überfallen. Bei diesem Überfall am 13. Mai 1977 kam der 18 Jahre alte Postbeamte ums Leben.
Weil die Zeugenaussagen und Aktenlage in diesem Fall nicht reichten, um den Angeklagten eine Beteiligung an dem Raubmord nachzuweisen, beantragte die Staatsanwaltschaft Freispruch. Unter anderem konnten sich die Zeugen nicht mehr eindeutig an Frisur oder Fahrzeug der Angeklagten erinnern. Andere Zeugen, die sich noch genau erinnern konnten, waren ebenfalls nicht in der Lage, zur Aufklärung des Falles beizutragen. Die Freundin des Opfers berichtete beispielsweise von dem Tatabend, als sie vergeblich versuchte, den jungen Beamten telefonisch zu erreichen.
Am 14. November 2008 sprach das Gericht das Urteil. „Ein Urteil kann sich nicht auf irgendwelche Spekulationen gründen“, so der Vorsitzende Richter. Die Angeklagten wurden freigesprochen.