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Airbus zu Schadensersatz wegen Rassendiskriminierung verurteilt

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Veröffentlicht: 20:44, 2. Jan. 2012 (CET)
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Airbuswerk in Nantes (Archivaufnahme)

Paris (Frankreich), 02.01.2012 – Der europäische Flugzeugbauer Airbus ist vom französischen Kassationsgerichtshof zur Zahlung von 18.000 Euro Schadensersatz an einen erfolglosen Bewerber um einen Arbeitsplatz verurteilt worden. Das höchste ordentliche Gericht in Frankreich hat damit die Rechtsauffassung des Appellationsgerichts Toulouse bestätigt.

Ein aus Algerien stammender Franzose hatte sich um eine befristete Stelle als Werkzeugmacher in einem der Airbus-Werke in Toulouse beworben. Das Unternehmen akzeptierte später einen anderen Bewerber mit der Begründung, dieser verfüge über ein höherwertiges Diplom. Der Kläger argumentierte dagegen, es handele sich offensichtlich um Rassendiskriminierung, da ein solches Diplom laut Ausschreibung überhaupt kein Einstellungskriterium gewesen sei. Bezüglich der zulässigerweise in die Abwägung einzubeziehenden Kriterien sei er dem gewählten Bewerber nicht unterlegen gewesen. Damit bleibe nur sein arabischer Nachname als Grund für seine Zurückweisung übrig.

Das Gericht in Toulouse hatte zur Klärung des Sachverhalts die Personallisten mehrerer Jahre analysiert und festgestellt, dass in ihnen arabische Nachnamen so gut wie gar nicht vorzufinden seien. Im Jahre 2008 waren mehr als sechs Prozent der Einwohner Frankreichs maghrebinischer Herkunft.

Das Unternehmen wehrte sich gegen die Beurteilung seiner Einstellungspolitik. In seinen Werken seien Menschen aus 24 Nationen beschäftigt.

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Quellen

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