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21-jähriger Doppelmörder von Wesselburen zu 15 Jahren Haft verurteilt

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Artikelstatus: Fertig 19:52, 31. Mär. 2007 (CEST)
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Itzehoe (Deutschland), 31.03.2007 – Der als Mörder von Wesselburen bekannt gewordene 21-jährige Stefan B., der aus Frust und Wut zwei Menschen tötete, wurde am 21. März 2007 vom Landgericht Itzehoe wegen Mordes und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Damit blieb das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Täter wurde zusätzlich, wie von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert, zu einer Therapie in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Da der Angeklagte einem Gutachten zufolge psychisch krank ist, stellte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit fest.

Nachdem der Angeklagte bereits im August 2004 seine 15-jährige Bekannte Sandra erwürgt hatte, beschloss er im August 2006, einen weiteren Mord zu begehen. Dazu hielt er im August 2006 wahllos bei Wesselburen auf offener Straße ein Auto an. Als der dem Angeklagten völlig unbekannte 41-jährige Fahrer, der als Erntehelfer arbeitete, anhielt, wurde er vom heute 21-Jährigen erschossen. Stefan B. hatte sich zuvor im Straßenverkehr geärgert.

Die Leiche der 15-jährigen Sandra wurde im stark skelettierten Zustand erst mehrere Wochen nach dem Tod des Mädchens gefunden. Die Ermittlungen in diesem Fall ergaben keinen Hinweis auf den Täter, bis der 21-Jährige ein Geständnis ablegte. Als Motiv für die Tötung der 15-Jährigen gab Stefan B. an, von einem Tunnelblick getrieben worden zu sein.

Verteidigerin Astrid Denecke beantragte eine Freiheitsstrafe von „deutlich unter zehn Jahren“. Sie wertete die Taten jeweils als Totschlag und beantragte eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. „Ohne sein Geständnis wäre die Tat nie aufgeklärt worden“, fügte sie hinzu.

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Quellen