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„Kannibalen“-Prozess wird neu aufgerollt

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Bundesgerichtshof

Karlsruhe (Deutschland), 22.04.2005 – Der Bundesgerichtshof hat den Revisionsanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegen das Urteil des Kasseler Landgerichts gegen den „Kannibalen von Rotenburg“ stattgegeben.

Der Prozess wird damit am Landgericht Frankfurt gegen den heute 43-jährigen Armin Meiwes neu aufgerollt. Das Kasseler Landgericht hatte den „Kannibalen“ wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will aber eine Verurteilung wegen Mordes, die Verteidigung eine Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen erreichen.

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Quellen