Österreich verlangt keine Urheberrechtsabgaben auf Festplatten

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Wien (Österreich), 22.09.2005 – Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OHG) mit Sitz in Wien hat kürzlich in einem Urteil entschieden, dass es keine Urheberrechtsabgaben auf Festplatten in Computern sowie externe Festplatten geben wird. Die auf diese Urheberrechtsabgabe folgende Preiserhöhung der betroffenen Geräte entfällt deshalb.

Für fest eingebaute Speichermedien, beispielsweise in MP3-Playern und Speichermedien für Geräte, die hauptsächlich für die Vervielfältigung zum eigenen und privaten Gebrauch verwendet werden, gibt es wie bisher allerdings eine Urheberrechtsabgabe. Hier unterscheidet der OGH nicht zwischen analogen und digitalen Speichermedien.

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Quellen