Sächsisches Landesarbeitsgericht hebt Streikverbot im Fern- und Güterverkehr auf: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Beginn|Chemnitz|Deutschland|02.11.2007}} Die GDL darf ab sofort auch den Güterverkehr und den Fernverkehr in der Personenbeförderung bestreiken. Das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Chemnitz teilte heute nach mündlicher Verhandlung mit, eine durch das Arbeitsgericht Chemnitz erlassene einstweilige Verfügung des Verbots von Arbeitskämpfen in diesem Bereich sei aufgehoben.
{{Beginn|Chemnitz|Deutschland|02.11.2007}} Die GDL darf ab sofort auch den Güterverkehr und den Fernverkehr in der Personenbeförderung bestreiken. Das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Chemnitz teilte heute nach mündlicher Verhandlung mit, eine durch das Arbeitsgericht Chemnitz erlassene einstweilige Verfügung des Verbots von Arbeitskämpfen in diesem Bereich sei aufgehoben.

Richter Werner Leschinger ein Streikverbot sei nicht zulässig, weil das Grundgesetz das Recht der Koalitionsfreiheit ausdrücklich garantiere. Den Tarifparteien sei es überlassen, welche Kampfmittel dabei zum Einsatz kämen. Eine entsprechende Ausweitung des Streiks sei nicht von vorneherein als unzulässig zu erklären.


Mit dem heutigen Urteil stehen der Gewerkschaft der Lokomotivführer ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung Druck auf den Arbeitgeber, die Deutsche Bahn AG, auszuüben, mit dem sie sich seit Monaten in Tarifauseinandersetzungen befindet. Experten gehen davon aus, dass ein Streik im Güterverkehr zu erheblichen volkswirtschaftlichen Folgewirkungen führen wird: „Wenn der Güterverkehr auf der Schiene in Deutschland mehr als zwei Tage lang ausfällt, können die Streikenden damit ganze Produktionsketten lahmlegen“, sagte ein Wissenschaftler von der Freien Universität Berlin gegenüber Welt online. Ein Streik im Güterverkehr koste die Bahn pro Tag nach Schätzungen von Wissenschaftlern vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung 80 Millionen Euro. Der volkswirtschaftliche Schaden kann aber noch wesentlich höher liegen, da ganze Wirtschaftsbereiche von den notwendigen Zulieferungen abgeschnitten werden können. Schätzungen besagen, dass der volkswirtschaftliche Schaden bis zu 500 Millionen Euro täglich betragen könnte.
Mit dem heutigen Urteil stehen der Gewerkschaft der Lokomotivführer ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung Druck auf den Arbeitgeber, die Deutsche Bahn AG, auszuüben, mit dem sie sich seit Monaten in Tarifauseinandersetzungen befindet. Experten gehen davon aus, dass ein Streik im Güterverkehr zu erheblichen volkswirtschaftlichen Folgewirkungen führen wird: „Wenn der Güterverkehr auf der Schiene in Deutschland mehr als zwei Tage lang ausfällt, können die Streikenden damit ganze Produktionsketten lahmlegen“, sagte ein Wissenschaftler von der Freien Universität Berlin gegenüber Welt online. Ein Streik im Güterverkehr koste die Bahn pro Tag nach Schätzungen von Wissenschaftlern vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung 80 Millionen Euro. Der volkswirtschaftliche Schaden kann aber noch wesentlich höher liegen, da ganze Wirtschaftsbereiche von den notwendigen Zulieferungen abgeschnitten werden können. Schätzungen besagen, dass der volkswirtschaftliche Schaden bis zu 500 Millionen Euro täglich betragen könnte.

Vor dem heutigen Urteil waren die Verhandlungspositionen verhärtet. Während die Deutsche Bahn AG erklärte, sie werde kein neues Angebot vorlegen, besteht die GDL nach wie vor auf einem eigenständigen Tarifvertrag für die Lokomotivführer, die sie vertritt.


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Titel= GDL darf im Fern- und Güterverkehr streiken|
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URL=http://www.welt.de/wirtschaft/article1324591/GDL_darf_im_Fern-_und_Gueterverkehr_streiken.html|
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Datum=02.11.2007}}
* {{Quelle|
Medium=faz.net|
Wikipedia=Frankfurter Allgemeine Zeitung|
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Titel=Lokführer dürfen auch im Güter- und Fernverkehr streiken|
Datum=02.11.2007}}
* {{Quelle|
Medium=spiegel.de|
Wikipedia=Spiegel Online|
URL=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,515040,00.html|
Titel=GDL und Bahn liefern sich Schlagabtausch vor Gericht|
Datum=02.11.2007}}
Datum=02.11.2007}}



Version vom 2. November 2007, 19:02 Uhr

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Chemnitz (Deutschland), 02.11.2007 – Die GDL darf ab sofort auch den Güterverkehr und den Fernverkehr in der Personenbeförderung bestreiken. Das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Chemnitz teilte heute nach mündlicher Verhandlung mit, eine durch das Arbeitsgericht Chemnitz erlassene einstweilige Verfügung des Verbots von Arbeitskämpfen in diesem Bereich sei aufgehoben.

Richter Werner Leschinger ein Streikverbot sei nicht zulässig, weil das Grundgesetz das Recht der Koalitionsfreiheit ausdrücklich garantiere. Den Tarifparteien sei es überlassen, welche Kampfmittel dabei zum Einsatz kämen. Eine entsprechende Ausweitung des Streiks sei nicht von vorneherein als unzulässig zu erklären.

Mit dem heutigen Urteil stehen der Gewerkschaft der Lokomotivführer ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung Druck auf den Arbeitgeber, die Deutsche Bahn AG, auszuüben, mit dem sie sich seit Monaten in Tarifauseinandersetzungen befindet. Experten gehen davon aus, dass ein Streik im Güterverkehr zu erheblichen volkswirtschaftlichen Folgewirkungen führen wird: „Wenn der Güterverkehr auf der Schiene in Deutschland mehr als zwei Tage lang ausfällt, können die Streikenden damit ganze Produktionsketten lahmlegen“, sagte ein Wissenschaftler von der Freien Universität Berlin gegenüber Welt online. Ein Streik im Güterverkehr koste die Bahn pro Tag nach Schätzungen von Wissenschaftlern vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung 80 Millionen Euro. Der volkswirtschaftliche Schaden kann aber noch wesentlich höher liegen, da ganze Wirtschaftsbereiche von den notwendigen Zulieferungen abgeschnitten werden können. Schätzungen besagen, dass der volkswirtschaftliche Schaden bis zu 500 Millionen Euro täglich betragen könnte.

Vor dem heutigen Urteil waren die Verhandlungspositionen verhärtet. Während die Deutsche Bahn AG erklärte, sie werde kein neues Angebot vorlegen, besteht die GDL nach wie vor auf einem eigenständigen Tarifvertrag für die Lokomotivführer, die sie vertritt.

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