Zeugen Jehovas im Bundesland Berlin gleichberechtigt
Artikelstatus: Fertig 14:11, 18. Jun. 2006 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Berlin (Deutschland), 18.06.2006 – Die Zeugen Jehovas (ZJ) sind ab sofort im Bundesland Berlin gleichberechtigt. Dies beschloss am 15.06.2006 das Berliner Oberverwaltungsgericht. Berlin ist das erste Bundesland mit dieser Regelung.
Demnach haben die Zeugen Jehovas die gleichen Rechte wie die deutschen Großkirchen. Sie gelten als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Vorteil für die ZJ: Sie bekommen durch die Anerkennung als Religion Steuervorteile und dürfen an Schulen die Kinder in Religion unterrichten.
Dies ist das vorläufige Ende eines seit mehr als zehn Jahren andauernden Rechtsstreits: Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht. Anschließend wurde das Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht wieder an Berlin zurückverwiesen. Nach Auffassung der Verfassungsrichter in Karlsruhe besteht durch die Religionsgemeinschaft keine reale Gefahr für die Demokratie.
Themenverwandte Artikel
Quellen
- gea.de: „Zeugen Jehovas müssen vom Staat anerkannt werden“ (13.06.2006)
- Artikelstatus: Fertig
- Berlin (regional)
- 18.06.2006
- Themenportal Recht
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- Themenportal Deutschland
- Recht in Deutschland
- Recht in Berlin
- Kultur in Deutschland
- Themenportal Religion
- Religion in Deutschland
- Urteil
- Oberverwaltungsgericht für die Länder Berlin und Brandenburg
- BVerwG
- Zeugen Jehovas
- Veröffentlicht