Union, SPD und FDP wollen Redefreiheit der Bundestagsabgeordneten einschränken
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Berlin (Deutschland), 15.04.2012 – Mit neuen Regeln wollen Union, SPD und FDP das Rederecht der Parlamentarier im Bundestag einschränken. Dies geht aus einem Entwurf des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestages hervor. Künftig sollen nur diejenigen Parlamentarier das Wort erhalten, die von ihren Fraktionen bestimmt wurden. Anderen Abgeordneten dürfte der Bundestagspräsident dann nur noch ausnahmsweise für maximal 3 Minuten und in Absprache mit den Fraktionen das Wort erteilen. Bisher hatte jeder Abgeordnete die Möglichkeit, sein Votum vor einer Abstimmung 5 Minuten lang zu begründen.
Am 26. April soll darüber im Bundestag darüber abgestimmt werden. Grüne und Linke haben bereits im Geschäftsordnungsausschuss dagegen gestimmt, auch Bundestagspräsident Norbert Lammert kündigte seine Ablehnung an. Aber auch aus den Reihen von CDU, SPD und FDP kommen kritische Stimmen. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse argumentierte, eine solche Regelung "wäre nicht sinnvoll und entspräche weder dem Geist des Parlamentarismus noch dem Inhalt der Debatten". Weitere Abgeordnete kündigten an, die Neuregelung vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen, falls der Bundestag diese Änderung beschließen sollte.
Die geplante Neuregelung gilt auch als eine Konsequenz aus der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm im vergangenen Sommer. Damals erteilte Bundestagspräsident Norbert Lammert den zwei Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) das Wort, obwohl sie nicht von ihren Fraktionen als Redner aufgestellt waren. Die beiden Abgeordneten vertraten nicht die Meinung ihrer Fraktionen. Der Ältestenrat des Bundestages hatte Lammert dafür eine Rüge erteilt.