Studie: Erhebliche Unterschiede in der Strafverfolgungspraxis von Drogendelikten

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Artikelstatus: Fertig 16:37, 11. Mrz. 2006 (CET)
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.

Freiburg im Breisgau (Deutschland), 11.03.2006 – Laut einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts werden Drogenkonsumdelikte von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich bestraft.

In der Studie „Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis“, die das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht zum Thema am Donnerstag in Freiburg vorgestellt hat, wurden deutliche Unterschiede hinsichtlich der juristischen Sanktionierung von Drogendelikten im Bereich des Kleinkonsums konstatiert, also in den Fällen, in denen es um geringe Mengen für den persönlichen Gebrauch geht. Die Studie wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in Auftrag gegeben und sollte die Praxis in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein untersuchen.

Den Ergebnissen ist zu entnehmen, dass die Staatsanwälte bei Cannabisdelikten im nordrhein-westfälischen Paderborn nur 40 Prozent, im Freistaat Bayern zwischen 40 bis 60 Prozent und dem sächsischen Bautzen etwa 60 Prozent der Verfahren einstellen, hingegen in Nürnberg, im Norden Deutschlands, in Berlin, Teilen Hessens, Frankfurt und Fulda 80 bis 90 Prozent.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 verkündet, dass der Besitz kleiner Cannabismengen zum persönlichen Verbrauch nicht strafrechtlich verfolgt werden sollte und eine einheitliche Strafverfolgungspraxis in den einzelnen Bundesländern angemahnt. Die Studie zeigt, dass in dieser Hinsicht auch zwölf Jahre nach der Entscheidung der Karlsruher Richter kein deutlicher Fortschritt zu verzeichnen ist.

Auch die Richtlinien, die vorgeben, ab welcher Cannabismenge ein Verfahren eingestellt werden sollte, differieren beträchtlich. So werden Ermittlungsverfahren in Bayern und den meisten ostdeutschen Bundesländern bis zu einer Menge von sechs Gramm eingestellt, in Schleswig-Holstein ist der Richtwert fünfmal so hoch, nämlich 30 Gramm.

Noch gravierender sind die Unterschiede bei anderen Drogen: Während in Frankfurt, Fulda und einigen norddeutschen Landgerichtsbezirken höchstens zehn Prozent der Fälle vom Staatsanwalt an den Richter übergeben werden, sind es in Traunstein, Bamberg und Leipzig um die 80 Prozent.

Die Studie wurde bereits vor über einem Jahr fertiggestellt und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) übergeben. Eine Stellungnahme des BMGS beziehungsweise der Drogenbeauftragten Sabine Bätzing zu dieser Studie liegt derzeit noch nicht vor.

Quellen