Standstreifenfreigabe umstritten: Tödliche Verkehrsunfälle auf der Bundesautobahn 3

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Artikelstatus: Fertig 08:30, 26. Okt. 2006 (CEST)
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Offenbach am Main (Deutschland), 26.10.2006 – Trotz permanenter Videoüberwachung durch den Betreiber des „Projekts Staufreies Hessen 2015“ ist es auf der Bundesautobahn 3 von Frankfurt über Aschaffenburg und Würzburg nach Nürnberg in der Höhe der Anschlussstelle Obertshausen im Landkreis Offenbach zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Ein Fahrzeug mit einer Panne fuhr vorschriftsmäßig auf den Standstreifen, ein Partnerfahrzeug hielt hinter dem Wagen. Was beide offenbar nicht wussten: Die Polizei hatte wegen eines Staus mit Unfall und einspuriger Verkehrsführung den Standstreifen freigegeben.

Folge: Die liegengebliebenen Fahrzeuge standen vorübergehend auf dem äußerst rechten Fahrsteifen, auf dem vorwiegend nun der Schwerverkehr fuhr. Ein im Stauberreich zu schnell fahrender Kleinlaster sah die stehenden Fahrzeuge zu spät und fuhr auf. Die ausländischen Insassen waren auch nicht mehr angeschnallt und bereits aus dem Fahrzeug ausgestiegen. Sie hätten im Zuge der vorgeschriebenen Eigensicherung gleich die Fahrbahn räumen und hinter die Leitplanke klettern sollen.

Die Betreibergesellschaft gab an, dass sie über Kameras die freigegebene Fahrbahn in einer Rundumschaltung pausenlos beobachtet habe. Sie musste jedoch eingestehen, dass es Löcher in der Überwachung gebe, wenn eine Kameraanzeige auf die nächste wechsle und nach gewisser Zeit wieder auf das Ursprungsbild zurückstelle. Ein Polizeisprecher regte eine Überwachung durch technische Maßnahmen im Standstreifen an, die den Abschnitt als besetzt meldeten. Es bestehe Handlungsbedarf. Auch sollte auf dem freigegebenen Standstreifen durchgängig nur sehr langsam gefahren werden.

Der Vorgang ist übrigens nicht der erste seiner Art, bei der ein temporär für den Verkehr freigegebener Standstreifen einem Verkehrsteilnehmer zum Verhängnis wurde.

Quellen