Ryanair muss mindestens eine kostenlose Zahlungsart anbieten
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Karlsruhe (Deutschland) / Dublin (Irland), 23.05.2010 – Der irische Billigflieger Ryanair darf keine Gebühren für die Kartenzahlung verlangen, wenn er keine Barzahlung annehmen will. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Fluglinie geklagt, weil diese keine gebührenfreie Bezahlung ermöglichte. Dieser Klage gab der Bundesgerichtshofs teilweise statt. Es wurde die Gebühr für den Fall untersagt, dass es keine Zahlungsart „auf einem gängigen Weg“ ohne zusätzliche Gebühren gibt. Es bleibt dem Unternehmen jedoch erlaubt, die Barzahlung weiterhin auszuschließen. Bis dato hatte das Unternehmen vier Euro bei Bezahlung mit Kreditkarte und 1,50 Euro bei Bezahlung mit EC-Karte gefordert, aber keine kostenlose, weit verbreitete Zahlungsart angeboten.
Das Aktenzeichen für dieses Urteil lautet: Xa ZR 68/09.
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Quellen
- tagesschau.de: „Urteil des Bundesgerichtshofs: Ryanair darf keinde Gebühr für Kartenzahlungen verlangen“ (20.05.2010, 17:28 Uhr)
- Focus.de: „Kreditkartenurteil: BGH macht Ryanair-Flüge billiger“ (20.05.2010, 17:59 Uhr)