Online-Petition beim Deutschen Bundestag gegen „Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ eingereicht
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Deutschland, 05.05.2009 – Gegen die geplante Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22. April wurde am Montag, den 4. Mai, eine öffentliche Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.
Die Initiatorin der geplanten Gesetzesänderung, Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), beabsichtigt dadurch einen verbesserten Schutz gegen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Nach dem Gesetzesvorschlag soll das Bundeskriminalamt ohne richterliche Prüfung täglich Sperrlisten von Webseiten erstellen, welche dann von Internet-Providern mit mindestens 10.000 Kunden innerhalb von sechs Stunden nach Erhalt der Liste zu sperren sind (siehe Sperrung von Internetseiten in Deutschland).
Gegner des Gesetzes bezweifeln, dass diese Maßnahme wirksam ist, und befürchten den Missbrauch der dadurch geschaffenen Infrastruktur zur Sperrungen von unerwünschten Webseiten. Ebenso wird kritisiert, dass eine demokratische Kontrolle der Sperrliste durch unabhängige Dritte im Gesetz nicht vorgesehen ist.
Die am Mittag des 4. Mai freigeschaltete Petition hatte bereits innerhalb der ersten 24 Stunden etwa 17.000 Unterzeichner erreicht. Unterzeichnen bis zum 16. Juni mehr als 50.000 Personen, so muss sich der Bundestag in öffentlicher Sitzung mit der Petition befassen.
Mehrere hundert Personen hatten bereits am 17. April 2009 demonstriert während mehrere Internetdienstprovider mit der Bundesregierung einen Vertrag unterzeichneten, indem sie sich freiwillig verpflichteten Internetseiten nach Vorgaben des BKA zu sperren.
Quellen
- www.bmwi.de: „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung) PDF
- netzpolitik.org: „Bundesregierung beschließt Zensurgesetz“ (von Ralf Bendrath) (22.04.2009, 16:39 Uhr)
- www.spiegel.de: „Petition gegen Filtergesetz gestartet“ (von Richard Meusers) (04.05.2009)