Oberpfalz: Mörder des 5-Jährigen war geduldeter Ausländer und trug Fußfessel

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Veröffentlicht: 18:29, 5. Jun. 2017 (CEST)
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Elektronische Fußfessel wie sie in Frankreich verwendet wird

Arnschwang (Deutschland), 05.06.2017 – Der 41-jährige Afghane, der am Samstag in einer Asylbewerberunterkunft in Arnschwang ein 5-jähriges Kind erstochen und dessen Mutter schwer verletzt hatte, Wikinews berichtete, war ein verurteilter Brandstifter. Er war im Januar 2015 nach sechsjähriger Strafhaft entlassen worden und vom Gericht verpflichtet worden eine elektronische Fußfessel zu tragen, auch sein Aufenthaltsort war ihm festgelegt worden. Ausländerrechtlich hatte er eine Duldung, diese stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Als Geduldeter war er weiterhin ausreisepflichtig. Seine Abschiebung dürfte daher aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchführbar gewesen sein.

Der Körper des getöteten Kindes wurde zwischenzeitlich obduziert, es verstarb an den beigebrachten Messerstichen.


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Themenverwandte Artikel[Bearbeiten]

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Quellen[Bearbeiten]