Neue Anklagepunkte im Mordfall Bochum-Hordel
Bochum (Deutschland), 27.06.2005 – Im Mordprozesss gegen den 24-jährigen Bochumer Altenpflege-Azubi Christian A. kamen neue Anklagepunkte zur Sprache: Der Angeklagte A. soll seine auf dem Sofa schlafende Ehefrau (26) erwürgt und sich anschließend an ihr vergangen haben. Die Kriminalpolizei hatte A. zwei Tage nach der Tat im November 2004 in Hamburg gefasst, nach Bochum überführt und verhört.
Während des Verhandlungstages am Freitag, dem 24. Juni 2005, wurden nun Aussagen des Angeklagten aus dem Polizeiprotokoll zitiert. Er hatte damals der Polizei gestanden, dass es nach der Tötung auch kurz zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Nach der Tat sei er nach Hamburg geflüchtet, um sich auf St. Pauli ein letztes Mal zu berauschen und anschließend mit Tabletten zu vergiften. Als Tatmotiv hatte A. Geld- und Beziehungsprobleme, Zukunfts- und Versagensängste angegeben.
Das Gericht muss nun klären, ob ein Mordfall aus Heimtücke und zur Befriedigung des Geschlechtstriebes vorliegt. Des Weiteren liegt eine „Störung der Totenruhe“ vor. Christian A. droht somit weiterhin lebenslänglich.
Während der Verlesung des Polizeiprotokolls gab A. an, sich an viele Aussagen nicht mehr erinnern zu können. Auf die Frage des Richters Hans-Joachim Mankels, ob A. die Tat verdränge, antwortete dieser: „Davon geh' ich aus.“ Der nächste Verhandlungstag ist auf Montag, den 4. Juli 2005 gesetzt.
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