Mutter eines Vierjährigen wird eventuell wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angeklagt
Artikelstatus: Fertig 09:32, 19. Jun. 2006 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Knittelfeld (Österreich), 19.06.2006 – Die Mutter eines vierjährigen Buben wird eventuell wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angeklagt. Die 41-jährige Frau aus Knittelfeld hatte am Donnerstag, den 8. Juni 2006 gegen 15:45 Uhr ihr Kind alleine und unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück gelassen und war Einkaufen gegangen. Die Wohnung befindet sich im dritten Stock eines Wohnhauses.
Der Bub nutzte die Gelegenheit und öffnete selbständig die Balkontür. Nachdem er auf die Balkonbrüstung geklettert war, stürzte er acht Meter in die Tiefe. Er landete auf Pflanzen in einem Grünstreifen direkt unter dem Balkon. Dieser Umstand dürfte ihm das Leben gerettet haben: Er wurde bei dem Sturz nur leicht verletzt. Sanitäter des Roten Kreuzes brachten den Vierjährigen mit Prellungen sofort ins Landeskrankenhaus in Leoben.
Die Polizei Knittelfeld hat einen Bericht an das zuständige Bezirksgericht der Steiermark geschickt. Dort wird nun geprüft, inwieweit die Mutter haftbar ist.
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Quellen
- Kleine Zeitung: „Vierjähriger vom Balkon gestürzt“ (09.06.2006, 07:19 Uhr)
- ORF: „Vierjähriger überlebte Sturz aus acht Meter beinahe unverletzt“ (08.06.2006)