Lebenslange Haftstrafe für den Kofferbomber von Köln

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Veröffentlicht: 08:17, 11. Dez. 2008 (CET)
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Düsseldorf (Deutschland), 11.12.2008 – Im Prozess gegen den als „Kofferbomber von Köln“ bekannt gewordenen Libanesen Youssef el-H., hat der 6. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts gegen den 24-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Er wurde für schuldig befunden, am 31. Juli 2006 mit seinem Komplizen Jihad H., der deshalb später im Libanon zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde, in zwei Regionalbahnen vom Kölner Hauptbahnhof mittels zweier selbst gebastelter Sprengsätze versucht zu haben, eine Sprengstoffexplosion herbeizuführen und so eine unbestimmte Anzahl von Menschen heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln zu ermorden.

Während die Bundesanwaltschaft einen terroristischen Hintergrund sah und die Nichtdetonation der Sprengsätze auf Fehler bei der Konstruktion zurückführte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Der Angeklagte behauptet, dass es sich bei den zwei, in Trolleys versteckten, Propangasflaschen absichtlich um Attrappen gehandelt habe, um die deutsche Öffentlichkeit nach der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen aufzuschrecken, aber keinesfalls, um unschuldige Menschen zu töten. Das Geständnis von Jihad H. im Libanon sei unter Folter entstanden. Das Gericht sah für die Folterbehauptung jedoch keine Anhaltspunkte.

Die Beweise, dass der Verurteilte mit seinem im Libanon in Haft sitzendem Komplizen die Tat detailliert geplant und die Zündung getestet habe, sprächen letzten Endes eine eindeutige Sprache. Das Gericht wies darauf hin, dass Attrappen nicht so detailgetreu gebaut werden müssten. Die Sprengsätze hätten zur geplanten Uhrzeit gezündet, wenn in dem verwendeten Gasgemisch nicht der Sauerstoff gefehlt hätte.

In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass el-H. „solche Schuld auf sich geladen [habe], dass nur die Höchststrafe die gerechte Antwort des Gesetzes sein kann“. Es habe sich um eine „zutiefst terroristische“ Tat gehandelt, bei der Deutschland „lediglich aufgrund der technischen Fehleinschätzungen des Angeklagten“ einer Katastrophe entgangen sei.

El-H. nahm das Urteil gelassen auf. Seine Verteidigung hatte schon vorher verkündet, gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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Quellen