Landgericht Köln: Kachelmann-Ex-Geliebte darf Vorwürfe nicht mehr öffentlich wiederholen
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Köln (Deutschland), 27.07.2011 – In einer einstweiligen Anordnung hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Ex-Geliebte des Wettermoderators Jörg Kachelmann diesem nicht mehr öffentlich vorwerfen darf, sie „unter Einsatz eines Messers vergewaltigt“ zu haben. Kachelmann war in erster Instanz vom Landgericht Mannheim aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Gegen den Freispruch haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die als Nebenklägerin auftretende Ex-Geliebte Revision eingelegt.
Im Anschluss an den Freispruch hatte Kachelmann nach eigenen Angaben in einer bizarren Verfolgungsjagd Paparazzi abgeschüttelt und sich vor den Medien an einen unbekannten Ort geflüchtet. Dort gab er zuerst der Wochenzeitung „Die Zeit“ ein exklusives Interview, später der Schweizer „Weltwoche“, wo er sich aggressiv gegenüber seiner Ex-Geliebten sowie zahlreichen ihm weniger wohlgesonnenen Medien und der badenwürttembergischen Justiz äußerte. Er wies außerdem ausdrücklich Behauptungen zurück, wonach es in seinem Leben Gewalt gegeben hätte und kündigte an, weiter juristisch für seinen Ruf kämpfen zu wollen. Seiner Ex-Geliebten, der Nebenklägerin Claudia. D. prophezeite er dabei, dass sich „früher oder später die Gerichte mit ihr befassen“ würden. Wenig später schlug Claudia. D. in der „Bunten“ zurück, wo sie das Geschehen erneut aus ihrer Sicht darstellte. „Bunte“ hatte zuvor schon einige andere Exfreundinnen von Jörg Kachelmann interviewt, die dort ihrer Abneigung gegen den chronisch Untreuen Luft machten.
Die einstweilige Anordnung erstreckt sich auch gegen den Burda-Verlag, bei dem die „Bunte“ erscheint. Nach Angaben einer Sprecherin prüft der Verlag, ob er gegen die Anordnung des Gerichtes den Rechtsweg begehen wird.
Themenverwandte Artikel
Quellen
- ntv.de: „Kachelmann erwirkt Verfügung“ (27.07.2011)