Klagen von Mitarbeitern der Berliner Verkehrsbetriebe abgewiesen
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Berlin (Deutschland), 06.06.2006 – Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner Verhandlung am 31. Mai 2006 mehrere Klagen von Mitarbeitern der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) abgewiesen. Diese hatten mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr in Berlin gegen eine Anwendung des Tarifvertrags Nahverkehr bei der BVG geklagt. Sie hatten behauptet, für ihre Arbeitsverhältnisse gälten weiterhin die alten Tarifverträge, der BAT/BAT-O bzw. der BMT-G/BMT-G-O.
Das Arbeitsgericht Berlin hat jetzt ihre Klagen abgewiesen (Aktenzeichen: 93 Ca 27356/05). Zur Begründung führte das Gericht an, dass der neue Tarifvertrag Bezug auf den Paragraphen 1a des BAT nähme. In dem Paragraphen wird festgelegt, dass der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) oder ein existierender Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört, den BAT-O ersetzt.
Die Gewerkschaft für Verwaltung und Verkehr e.V. ist jedoch der Ansicht, dass „für nichttarifgebundene Arbeitnehmer die einzige Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses der mit dem Arbeitgeber geschlossene Arbeitsvertrag ist“. Der Vorsitzende der Gewerkschaft hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Quellen
- dbb beamtenbund und tarifunion: „Arbeitsgericht Berlin bestätigt Rechtsansicht der dbb tarifunion“ (01.06.2006)
- www.beepworld.de: „Musterklagen in erster Instanz vom Arbeitsgericht Berlin abgewiesen“ (Aushang der Gewerkschaft Verwaltung und Verkehr, Betriebsgruppe BVG) (01.06.2006)
- www.angestelltentarifvertrag.de: „Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)“ (vom 23.02.1961, zuletzt geändert am 29./30.10.2001)