Kinderschutzgesetz: Die Bundesländer haben versagt
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Berlin (Deutschland), 17.03.2018 – Am 1. Januar 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, ergänzt wird es durch das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Zuständig für den Vollzug sind die Bundesländer, im Einzelnen die Städte, Gemeinden und Landkreise. Nach Artikel 4 ist muss die Bundesregierung die Wirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes unter Beteiligung der Länder untersuchen. Ein erster Bericht dazu erschien im Dezember 2015. Ausführlich befasste sich das Deutsche Jugendinstitut in München mit dem Thema.
Die Umsetzung lässt nach Einschätzung eines Berichts der Wochenzeitung DIE ZEIT nach über fünf Jahren in einigen Bereichen sehr zu wünschen übrig. Im Jahr 2016 waren 2.000 Eltern und 260 Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen befragt worden. Sowohl das Personal als auch die Politiker sind mit der Situation offenbar überfordert. Eine Umfrage von ZEIT ONLINE in den 16 Bundesländern zeigte, dass es keinen Überblick über mögliche Missstände oder Beschwerden gibt. Auch die ursprünglich von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) gewünschten bundeseinheitlichen Mindeststandards wurden bis heute nicht geschaffen.
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[Bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten]- www.zeit.de: „Kinderschutz: Kinder schützen? Kein Interesse“ (25.02.2018)
- www.zeit.de: „Kita: Was macht ihr da mit unseren Kindern?“ (30.06.2016)
- www.dji.de: „Wirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes - wissenschaftliche Grundlagen“ (2015)