Kein Streikrecht für Beamte und keine Sonderregel für Lehrer
Veröffentlicht: 12:46, 19. Jun. 2018 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Karlsruhe (Deutschland), 19.06.2018 – In Deutschland sind manche Bürgerrechte für Beamte eingeschränkt. So erlaubt ihr Treueverhältnis zum Staat den Beamten kein Streikrecht. Hauptaufgabe der Beamten ist die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Allerdings gibt es Bereiche, in denen von Beamten keine hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Lehrer an staatlichen Schulen. Diese wiederum fühlen sich benachteiligt, weil sie im Gegensatz zu ihren Kollegen, die Arbeitnehmer sind, nicht streiken dürfen. Daher hatten vier Lehrer mit Beamtenstatus Verfassungsbeschwerden eingelegt. Rund drei Viertel aller Lehrer in Deutschland sind Beamte.
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgericht hat weitreichende Auswirkungen auf das Beamtenrecht in Deutschland. Das höchste deutsche Gericht ist der Ansicht, ein Streikrecht für Beamte würde den Grundsätzen des Berufsbeamtentums widersprechen, und hat damit eine mögliche Sonderregelung zum Beispiel für Lehrer abgelehnt. Damit wurden auch die Verfassungsbeschwerden von vier Lehrern zurückgewiesen.
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[Bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten]- www.zeit.de: „Sonderregel für Lehrer? Karlsruhe entscheidet über Streikrecht für Beamte“ (12.06.2018)
- www.stuttgarter-nachrichten.de: „Verfassungsrichter urteilen: Beamte in Deutschland dürfen auch in Zukunft nicht streiken“ (12.06.2018)