Immer mehr Kindesunterhalt muss in Deutschland eingeklagt werden
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Schwerin (Deutschland), 05.11.2016 – Für die betroffenen Frauen ist es ein großes Problem: Sie sind alleinerziehend, der Vater des Kindes ist nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Finanzielle Engpässe und Zukunftsängste gehören zur Tagesordnung. Unabhängig davon, ob der ehemalige Ehe- oder Lebenspartner nicht zahlen kann oder will, handelt es sich nicht um Einzelfälle. Zwar besteht die Möglichkeit, auf gerichtlichem Weg den Unterhalt einzuklagen. Doch das kann langwierig sein, und nicht immer ist das Gericht auf der Seite der betroffenen Frauen. Allein im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erhalten rund 15.000 Kinder einen staatlichen Unterhaltsvorschuss, weil die Väter nicht zahlen.
Für Fachanwälte im Familienrecht sind diese Fälle nicht selten. Das Forschungsinstitut Prognos hat festgestellt, dass 70 Prozent der Alleinerziehenden – das sind vor allem Mütter – Schwierigkeiten haben, ihre Ansprüche auf Unterhaltszahlungen durchzusetzen. Nicht jede Frau reicht Klage ein, wenn der Vater der finanziellen Verantwortung nicht nachkommt und keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Manchen Vätern mangelt es nicht an Kreativität, wenn es darum geht, Einkünfte zu verheimlichen, weil sie dann nicht zu Kasse gebeten werden können. Manche arbeiten schwarz und erhalten Einkünfte, die nicht nachweisbar sind. Männer mit Vermögen überschreiben den Besitz und die eigene Firma an die Lebensgefährtin. Nach deutschem Recht müssen dem allein lebenden Schuldner im Falle einer Pfändung rund 1.080 Euro pro Monat zum Leben bleiben. Wenn er weniger verdient, bleibt eine Pfändung erfolglos. Maßgebend für den Kindesunterhalt war bisher die Düsseldorfer Tabelle. Allerdings hatten insbesondere die neuen Bundesländer eigene Tabellen aufgestellt.
Angesichts der guten Wirtschaftslage sehen einige Beobachter einen Teil der Kinderarmut in Deutschland auch in der mangelnden Unterstützung für Alleinerziehende. Dies betreffe die Hälfte aller Fälle in Deutschland daraus. Politiker sehen auch den Bundesgesetzgeber in der Pflicht. Bisher wird der staatliche Unterhaltsvorschuss höchstens 72 Monate lang bezahlt. Der Staat muss das Geld dann bei den Vätern wieder eintreiben, was oft einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
Nicht selten riskieren unterhaltspflichtige Väter die Kündigung, weil sie nicht zahlen wollen. Die Gerichte zeigen sich überlastet, sie haben kaum die Kapazität, alle eingehenden Fälle von Unterhaltsklagen zu bearbeiten. Zum Beispiel mussten 2015 viele Unterhaltsanträge neu berechnet werden, weil sich sowohl die Düsseldorfer Tabelle als auch die Tabellen in einigen Bundesländern geändert hatten. Manchmal wird ein Prozess sabotiert, indem die Beklagten Ablehnungsgesuche gegen einzelne Prozessbeteiligte einreichen. Befangenheitsanträge sind ebenfalls keine Seltenheit. Ob eine härtere Gangart gegen die Unterhaltssünder hilft, ist vor einem Prozess nie sicher. Für die betroffenen Frauen hilft letztlich nur, sich gerichtlich zu wehren.
Wer eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, findet dort auch Aussagen zum Thema Unterhalt. Die Klauseln belegen, welche Leistungen der Versicherer bei entsprechenden Forderungen erbringt. Häufig besteht leider nur ein beschränkter Versicherungsschutz. Er greift als Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht. Das heißt, der Versicherte kann eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten sind über die Versicherung abgedeckt. Geht es aber um eine gerichtliche Forderung und steht ein Gerichtsprozess an, sind die Kosten für das Gericht und den Anwalt oft nicht versichert. Gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten können dann teuer werden, wenn eine betroffene Frau dafür einen Fachanwalt beauftragen muss. Nur wenige Versicherer haben das Unterhaltsrecht in ihrem Versicherungsschutz vorgesehen.
In der Regel deckt der Unterhaltsrechtsschutz Kosten bis zu einer Versicherungssumme von 30.000 Euro ab. Es besteht eine Wartezeit von einem Jahr, der Versicherungsfall darf nicht in dieser Wartezeit und nicht davor eintreten. Damit verhindert der Versicherer, dass eine Versicherung abgeschlossen wird, wenn sich der Rechtsstreit bereits abzeichnet. Versichert sind Fälle von Kindesunterhalt und Vaterschaftsklagen, die in Deutschland entstehen und die vor deutschen Gerichten verhandelt werden.
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[Bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten]- www.weser-kurier.de: „Kinderarmut: Wenn 237 Euro reichen müssen“ (13.09.2016)
- www.ndr.de: „Unterhalt: Wenn Väter nicht zahlen“ (07.09.2016)
- www.weser-kurier.de: „Alleinerziehende in Not“ (10.08.2016)
- www.weser-kurier.de: „Klare Regeln für den Unterhalt“ (11.04.2016)
- www.sz-online.de: „Neue Unterhalts-Tabelle für Sachsen“ (30.12.2014)
- www.thueringer-allgemeine.de: „Wer Unterhalt zahlen muss, darf mehr Geld behalten“ (12.01.2013)
- www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de: „Unterhaltsrechtsschutz“ (abgerufen am 30.10.2016)
- www.rechtsschutz-unterhalt.de: „Rechtsschutz Unterhalt“ (abgerufen am 30.10.2016)