Illegale Geschäfte mit Gewerbemüll auf einer Mülldeponie bei Schönberg?

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Artikelstatus: Fertig 17:08, 28. Okt. 2006 (CEST)
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Schönberg (Mecklenburg) (Deutschland), 28.10.2006 – Illegale Geschäftspraktiken werden der Deponie der Ihlenberger Abfallentsorgungs-Gesellschaft mbH (Motto: „Entsorgung ist Vertrauenssache“) von einem ehemaligen leitenden Angestellten vorgeworfen, der sich bei der Staatsanwaltschaft Schwerin selbst wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Abfallwirtschaftsgesetz angezeigt hat. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen.

Über mehrere Jahre sollen auf der Deponie bei Schönberg im Landkreis Nordwestmecklenburg über 200.000 Tonnen Gewerbemüll deponiert worden sein, der eigentlich nur in der Deponie Schönberg zwischengelagert und dann zur Müllverbrennungsanlage (MVA) Stapelfeld bei Hamburg weitertransportiert und dort verbrannt werden sollte. Die Geschäftsführung soll nach einem achtseitigen Bericht des Angestellten für diese Transporte jedoch trotzdem kassiert haben. Die Lieferungen hätten jedoch nie stattgefunden. Die Frachtpapiere seien zur Vertuschung der wahren Zusammenhänge gefälscht worden.

Auf der Homepage der Entsorgungsfirma (Überschrift auf einer Weiterleitungsseite ihrer Homepage: „Wir übernehmen Verantwortung“) befinden sich bisher keine Informationen zu den bekannt gewordenen Vorwürfen. Der Geschäftsführer der Abfallentsorgungsfirma, Gerd-Jürgen Bruckschen, hatte nach Aussage des Angestellten intern immer die Auffassung vertreten, das Verfahren sei mit der MVA und dem zuständigen Staatssekretär abgesprochen gewesen und er habe der Deponie lediglich Kosten ersparen wollen. In einem Gespräch mit dem Umweltminister wies der Geschäftsführer alle Vorwürfe als „haltlos“ zurück. Das Schweriner Umweltministerium erklärte, von solchen Absprachen nichts zu wissen. Staatssekretär Harald Stegemann bestreitet jede Kenntnis von den Vorgängen um mögliche illegale Praktiken der Deponie: „Wenn ich dafür Ansatzpunkte gehabt hätte, dann hätte ich gehandelt.“

Die Hamburger Stadtreinigung äußerte Zweifel an der Darstellung des Angestellten. Für eine Frist von einem Jahr sei es rechtens, Gewerbeabfälle auf der Deponie zu lagern. Zurzeit seien alle Müllverbrennungsanlagen in Deutschland „randvoll“. Seit 2005 darf unbehandelter Abfall nicht deponiert werden.

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Quellen