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Großaufgebot von rund 2.500 Polizisten schützte NPD-Demo in Bremen

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Artikelstatus: Fertig 22:57, 4. Nov. 2006 (CET)
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Bremen (Deutschland), 04.11.2006 – Ein geplanter Aufmarsch von NPD-Aktivisten, bei dem etwa 200 Teilnehmer erwartet wurden, sowie eine angekündigte Gegendemonstration, an der nach Polizeiangaben bis zu 3.000 Teilnehmer teilnehmen sollten, löste in Bremen einen Polizeieinsatz von rund 2.500 Einsatzkräften der Polizei aus, 1.600 davon kamen aus anderen Bundesländern. Nach Angaben der Nachrichtenagentur ddp nahmen zeitweise bis zu 4.000 Teilnehmer an der Gegendemonstration teil, die unter dem Motto „Keinen Meter“ stand, darunter ein Block von etwa 1.500 gewaltbereiten Demonstranten. Diese so genannten gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmer versuchten, den Versammlungsort der NPD-Anhänger im Bremer Stadtteil Walle zu erreichen. Polizeieinsatzkräfte hinderten sie daran durch den massiven Einsatz von Polizeiketten. Ab Mittag ließ die Polizei sogar Wasserwerfer auffahren. Rund 200 Personen wurden vorübergehend festgenommen, sieben von ihnen sollen Straftaten begangen haben. Fünf Polizisten und mehrere Demonstranten wurden verletzt.

Zu der Gegendemonstration hatten Bremer Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Kirchen aufgerufen. Unter anderem nahm auch Bremens Oberbürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) an der Demonstration teil. Auf Transparenten standen Forderungen wie „Nazis raus“ und „Mehr Arbeit hilft gegen Nazis“. Die Mehrheit der Teilnehmer demonstrierte friedlich gegen Fremdenhass und Rechtsextremismus.

Der NPD-Demonstration war ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Bremen und anschließend vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht vorausgegangen. Das Stadtamt hatte die Demonstration noch am Mittwoch verboten und argumentierte angesichts möglicher gewaltbereiter Gegendemonstranten und des Mangels an ausreichenden Polizeikräften wegen des Fußballspiels von Werder Bremen gegen Energie Cottbus im Weser-Stadion mit einer nicht beherrschbaren Sicherheitslage. Das Oberverwaltungsgericht beurteilte die Situation jedoch anders. Von einem polizeilichen Notstand könne nicht ausgegangen werden. So galt weiterhin eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen, das die NPD-Kundgebung und -Demonstration unter Auflagen zugelassen hatte.

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Quellen