Freispruch für Jörg Kachelmann im Vergewaltigungsprozess
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Mannheim (Deutschland), 31.05.2011 – Das Landgericht Mannheim hat am 44. Verhandlungstag den ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann freigesprochen. Ihm war zur Last gelegt worden, seine frühere Freundin vergewaltigt zu haben. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verlangt.
In der Urteilsbegründung hieß es, dass das Gericht begründete Zweifel daran habe, ob Kachelmann Schuld trage, und sich deswegen an den Grundsatz halte, im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Wie der Vorsitzende Richter Michael Seidling in der Urteilsbegründung anführte, hätten sich im Laufe des Prozesses die Verdachtsmomente zwar „abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt“. Das Gericht sei nicht davon überzeugt, Kachelmann sei unschuldig oder die Nebenklägerin habe den Angeklagten falsch beschuldigt.
Mit dem Freispruch verbunden war auch die Kostenentscheidung. Die Prozesskosten werden von der Staatskasse getragen, und Jörg Kachelmann erhält für die 132 Tage dauernde Untersuchungshaft Haftentschädigung.
Der Prozess war von zahlreichen Medienvertretern verfolgt worden.
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Quellen
- spiegel.de: „Freispruch für Kachelmann“ (31.05.2011)
- focus.de: „Freispruch für Jörg Kachelmann“ (31.05.2011)
- landgericht-mannheim.de: „Freispruch für Jörg Kachelmann“ (31.05.2011)