Fall Kachelmann: Haftbefehl aufgehoben
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Karlsruhe / Mannheim (Deutschland), 31.07.2010 – Nach 132 Tagen Untersuchungshaft wurde der Schweizer Meteorologe Jörg Kachelmann ohne Auflagen aus dem Gefängnis entlassen. Der 3. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hob am 29. Juli den Haftbefehl gegen den 52-jährigen Unternehmer auf, da kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der vorgeworfenen Taten bestehe. Gegen 11 Uhr verließ Kachelmann die Justizvollzugsanstalt, in der er sich seit seiner Festnahme am 20. März befand.
Kachelmann wurde verdächtigt, eine Frau, zu der er eine Beziehung hatte, in einem besonders schweren Fall vergewaltigt zu haben, weshalb die Staatsanwaltschaft am 19. Mai Anklage erhoben hatte. Das OLG Karlsruhe gab in seiner Entscheidung jedoch ausdrücklich an, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe und es nicht auszuschließen sei, dass die 37-jährige vermeintliche Geschädigte Kachelmann zu Unrecht belaste. Während der Ermittlungen wurden nach Medienberichten immer wieder Zweifel an der Aussage der mutmaßlichen Geschädigten laut. Experten hatten zuvor nur mit einer Entlassung wegen fehlender Fluchtgefahr gerechnet.
Rechtsanwalt Reinhard Birkenstock, der Kachelmann verteidigt, gab an, es sei einer der glücklichsten Tage seiner Karriere. Bei seiner Arbeit wurde er zuletzt vom Karlsruher Juristen Klaus Schroth unterstützt, der langjährige Erfahrung mit Sexualdelikten hat.
Ob der angesetzte Prozessbeginn am 6. September noch aufrecht erhalten werden kann, ist derzeit unklar, zumal sich auch der für den Prozess vorgesehene Vorsitzende Richter mit Befangenheitsvorwürfen auseinandersetzen muss. Er soll den Vater der mutmaßlichen Geschädigten kennen, der seine Tochter zur Anzeige aufgefordert hatte.