Erneuter Flugunfall auf dem Flugplatz Schönhagen

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Artikelstatus: Fertig 15:10, 19. Mrz. 2006 (CET)
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Trebbin (Deutschland), 19.03.2006 – Am Montagmittag, den 6. März, hat sich auf dem Flugplatz Schönhagen in der Nähe der Stadt Trebbin ein Flugunfall ereignet. Der Alarm bei der Polizei ging um 12:07 Uhr ein. Verursacher des Unfalls war eine 22-jährige Frau, die seit den Morgenstunden Flugunterricht mit einer zweisitzigen Maschine vom Typ „Aquila A 210“ nahm.

Sie befand sich mit einem Kleinflugzeug alleine auf einer angemeldeten Übungsstunde. Ihr Fluglehrer begleitete sie in einer anderen Maschine. Gegen 12:00 Uhr kamen beide zum Flugplatz zurück. Der Fluglehrer landete zuerst. Danach setzte die Schülerin zur Landung an. Dabei raste ihr Flugzeug über die Piste hinaus und durchbrach die Umzäunung des Flugplatzes. Außerhalb des Flughafens kam die Maschine zum Stehen.

Am Flugzeug entstand nach Angaben der zuständigen Polizeidienststelle bei der Bruchlandung großer Sachschaden. Der Tank wurde beschädigt, so dass rund 40 Liter Kerosin ausliefen. Die Feuerwehr musste anrücken um es zu beseitigen. Die Höhe des Schadens wurde etwa mit 100.000 Euro benannt. Experten haben bereits von Totalschaden gesprochen. Die Flugschülerin kam ohne Verletzungen davon. Die Bergungsarbeiten dauerten bis 13:30 Uhr.

Zur Ermittlung der Unglücksursache wurde das Bundesluftfahrtamt aus Braunschweig eingeschaltet. Der Geschäftsführer des Flugplatzes gab an: „Die Maschine der Flugschülerin war offenbar zu schnell. Die Maschine setzte zu spät auf, rollte durch zwei Gräben und blieb in einem Absperrzaun hängen. Das Bugrad brach ab, ebenso eine Tragfläche.“

Der Flugplatz Schönhagen weist pro Jahr 47.000 Starts und Landungen aus und zählt damit zu den belegtesten Flugplätzen im Osten Deutschlands. Nach dem Unfall hat der Bürgerverein “Schönhagen und Umgebung” eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam erstattet. Auf dem Flugplatz war es bereits des öfteren zu Zwischenfällen gekommen. Erst im November 2005 löste ein Zusammenstoß zweier Kleinflugzeuge auf diesem Flugplatz eine Strafanzeige aus. Die Bevölkerung sieht in den Unfällen eine Gefährdung der Bevölkerung. Die Ankläger werfen den Betreibern des Flugplatzes eine “eklatante Missachtung einfachster Sicherheitsvorkehrungen” vor. Auf dem Flugplatz sind Starts und Landungen unter dem Motto: „Fliegen ohne Flugleiter“ üblich. Das bedeutet, die Maschinen dürfen starten, auch wenn der Tower nicht besetzt ist. Allerdings war der Tower bei dem Unfall am 6. März besetzt, bei dem im November hingegen nicht. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat sich bisher zur Strafanzeige noch nicht geäußert.

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Quellen