Diskussion:Verwaltungsgericht Halle: Regelungen zur Schullaufbahn-Empfehlung in Sachsen-Anhalt sind verfassungswidrig

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Verfassungswidrigkeit[Bearbeiten]

Ist diesbezüglich das Grundgesetz oder die Landesverfassung gemeint? --HoH 16:50, 18. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hmm, das steht leider nirgendwo. Zumindest nicht in den bisherigen Quellen. Magst Du mal schauen? Viele Grüße --Angela H. 16:51, 18. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich habe noch mal geschaut, aber konnte momentan nichts dazu finden. Alle Artikel schreiben nichts dazu, und die Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichtes waren aus 2005 bzw. 2004. :-( Viele Grüße --Angela H. 17:04, 18. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Hmm, da ist immer noch nichts zu finden, auf welche Verfassung sich das nun genau bezieht. :-( Ich werfe den Artikel dann mal raus. Ggf. kann man das dann ja später noch genauer aufgreifen. Sieht ja so aus, als würde es da noch eine Beschwerde vom Kultusministerium oder so geben. Viele Grüße --Angela H. 22:19, 18. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]