Diskussion:Schalke 04 beurlaubt Trainer Ralf Rangnick

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten

Prüfung[Bearbeiten]

Inhaltliche Falschaussage: Da hat wohl jemand bei der Prüfung etwas übersehen. Ralf Rangnick wurde nicht entlassen. Er wurde beurlaubt. Genauer gesagt ist er noch bis zum Ende seines Vertrages (Mitte nächsten Jahres) Angestellter des Vereins. Beurlaubung und Entlassung sind zwei voneinander zu differenzierende Vorgänge. -- Sportsfan 20:58, 12. Dez. 2005 (CET)[Beantworten]

Hallo Sportsfan, tut mir leid, das ist mir bei der Prüfung echt nicht aufgefallen. Soeben hat eine IP den Inhalt geändert und ich habe den Titel verschoben. Ist es jetzt okay so ? -- Jörgi 22:12, 12. Dez. 2005 (CET)[Beantworten]
Habe soeben den Einspruch entfernt - Grund für Einspruch wurde behoben. Da Benutzer Sportsfan nicht regelmässig online ist, müssten wir sonst zu lange warten. Gruß -- Color 22:55, 12. Dez. 2005 (CET)[Beantworten]

⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung


Einspruch[Bearbeiten]

Dem Leser stellt sich die Frage: Warum ist eine Ehrenrunde Auslöser für eine Entlassung ? warum darf ein Trainer im Stadion keine Runde laufe?. Text behandelt das Thema unklar. Gruß -- Bendex 12:24, 12. Dez. 2005 (CET)[Beantworten]

Der Text ist im Entstehen, warum stellst du denn direkt einen Einspruch?

Zu den Fragen:

  • Warum war die Ehrenrunde der Auslöser? Das hat dem Management nicht gefallen. Das baue ich ein.
  • Warum darf ein Trainer im Stadion keine Runde laufen? Das weiß ich auch nicht.

--Franz 12:28, 12. Dez. 2005 (CET)[Beantworten]

Hallo Bendex, ist der Grund des Einspruchs damit erledigt? --Franz 12:45, 12. Dez. 2005 (CET)[Beantworten]
Ich nehme den Einspruch wieder heraus. Möchte aber dringend darum bitte die Beschreibung des Status deinen Gedankengängen anzupassen, damit der nächste Benutzer auch weiss, dass er den Status nur bei fertigen Artikel setzen darf. So wie der Text jetzt lautet, weiss das niemand. -- Bendex 12:49, 12. Dez. 2005 (CET)[Beantworten]