Diskussion:Neuwahlstreit: Verfassungsgericht entscheidet noch diese Woche
Abschnitt hinzufügenLetzter Kommentar: vor 18 Jahren von Braunbaer in Abschnitt Inhalt des Artikels
Prüfung[Bearbeiten]
- Rechtschreibung geprüft: --Konstantin 15:28, 13. Sep. 2005 (CEST)
- URV geprüft: --Konstantin 16:27, 13. Sep. 2005 (CEST)
- Übereinstimmung mit Quellen geprüft: --Konstantin 16:27, 13. Sep. 2005 (CEST)
- Format geprüft: --Konstantin 16:27, 13. Sep. 2005 (CEST)
- Inhalt geprüft: --Konstantin 16:27, 13. Sep. 2005 (CEST)
- Kategorien geprüft: --Konstantin 16:27, 13. Sep. 2005 (CEST)
Inhalt des Artikels[Bearbeiten]
geht es um die Veröffentlichung nur durch den Bundeswahlleiter (Wär ja witzlos, der zählt ja auch nur 298 Wahlkreise zusammen) oder sollen die Urnen versiegelt und später ausgezählt werden - Das wär echt krass? --Braunbaer 22:39, 12. Sep. 2005 (CEST)
- Es wurde Urnenversieglung verlangt: http://www.ksta.de/html/artikel/1126614063271.shtml --Braunbaer 16:14, 13. Sep. 2005 (CEST)
- Hallo Braunbaer, du kannst gerne einen Folgeartikel schreiben und die von dir bisher vermissten Argumente aufzeigen. -- Forensiker 16:35, 13. Sep. 2005 (CEST)
- Der Braunbaer weist nur darauf hin, dass eine wesentliche Information des Artikels, nämlich das Ziel der Klagen, fehlt. --Histio
- Die ganzen Meldungen geben nicht soviel her, wenigstens gestern nicht, daß man sicher sagen könnte, wogegen geklagt wurde. In der Meldung steht das jetzt auch sehr schwammig. Wer darf nicht veröffentlichen, nur der Bundeswahlleiter nicht (aber wikinews)? Endscheidend sind doch die Forderungen die Wahlurnen "versiegeln" zu lassen und nicht der symbolische Auftritt als Abschluß der Wahlnacht. --Braunbaer 22:05, 13. Sep. 2005 (CEST)