Diskussion:Elfenbeinküste: Ex-Präsident Gbagbo fordert UN-Truppen zum Verlassen des Landes auf

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Wolf-Dieter in Abschnitt Artikelstatusprotokoll

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Artikelstatusprotokoll[Bearbeiten]

mangelnde Neutralität[Bearbeiten]

Wie kann ein Wahlergebnis offiziell sein, wenn der Verfassungsrat des Landes das Wahlergebnis für ungültig erklärt hat? Ist die Formulierung nicht tendenziös? Zudem hat sich Präsident Gbagbon nicht selbst ernannt, wie es in der Überschrift steht, sondern wurde vom Verfassungsrat zum Sieger erklärt--Trockennasenaffe 10:52, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Also ich hatte "offiziell" interpretiert als "von der Wahlkommission mitgeteiltes Endergebnis", was durch die NZZ-Quelle belegt ist. Aber es stimmt, man hätte vielleicht danach suchen sollen, ob es Quellen gibt, die besagen, was für Gründe der Verfassungsrat gegen das Ergebnis angeführt hat. --Zeitlupe 15:03, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Der Verfassungsrat ist das oberste Entscheidungsgremium der Elfenbeinküste und hat nach ivorischem Recht in diesem Fall das letzte Wort. Wenn man etwas als offiziell bezeichnen kann, dann die Entscheidung des Verfassungsrates, auch wenn sie noch so umstritten ist. Ich beziehe mich allerdings nicht nur auf diese Formulierung. Der ganze Artikel ist von der impliziten Annahme geprägt, dass Alassane Ouattara der rechtmäßige Präsident sei. Dies ist allerdings - insbesondere außerhalb des westlichen Blickwinkels - umstritten. Ich möchte daher, das entsprechenden Positionen sauber zugeordnet werden und auch die Gegenposition angemessen erwähnt wird.--Trockennasenaffe 15:31, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Ich möchte das auch, und würde mich freuen, wenn du bei zukünftigen Artikeln mithilfst, die Neutralität der Artikel sicherzustellen. Bei diesem Artikel halte ich die Neutralität nicht für so gravierend verletzt, dass man die Veröffentlichung rückgängig machen müsste. Das Wort "offiziell" kann verschieden interpretiert werden. Muss zum Beispiel der Verfassungsrat zustimmen, damit das Wahlergebnis gültig ist? Oder war es mit Erklärung der Wahlkommission gültig und wurde angefochten? Sind Wahlkommission und Verfassungsrat als unparteiisch anzusehen? Du kannst ja beim nächsten Artikel zu diesem Thema fehlende Quellen einbringen, wenn du welche hast, und helfen, dass er besser wird als dieser. --Zeitlupe 16:42, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Hallo Trockennasenaffe, ich würde gerne wissen, auf welche Quelle du dich mit deiner Aussage beziehst, der Verfassungsrat habe nach ivorischem Recht das letzte Wort in Fragen der Feststellung von Wahlergebnissen. Davon unabhängig denke ich, dass die Feststellung der Wahlkommission offiziellen Charakter hat, weil diese Kommission schließlich offiziell damit befasst ist, das Wahlergebnis zu ermitteln. Mit der Aussage, es handele sich um einen selbsternannten Präsidenten befinden wir uns, denke ich, mit der Tagesschau in recht guter Gesellschaft. Gruß --Wolf-Dieter 17:31, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Für die Verfassunggemäße Aufgabe und Kompetenz des Verfassungsrates, siehe dieses PDF. Es gibt leider keine brauchbare Quelle in deutscher Sprache. Wie aus dem Dokument hervorgeht ist es die Aufgabe des Verfassungsrates, die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu überprüfen und das endgültige Ergebnis der Wahl zu verkünden. Die französischsprachigen Medien sprechen daher auch bei der Veröffentlichung des Wahlgremiums vom vorläufigen Ergebnis. Dies kann jeder leicht überprüfen. Die deutschen Medien sind hier leider sehr einseitig und bieten fast keine Hintergrundinformationen. Offenbar basieren alle Artikel auf wenigen einseitigen Quellen. Die Tagesschau passt da perfekt ins Bild.--Trockennasenaffe 18:35, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Du beziehst dich also auf den Abschnitt „DOMAINES DE COMPETENCE DU CONSEIL CONSTITUTIONNEL“ und darunter auf die Kompetenz „Proclamation définitive des résultats“ (Art.94 C) mit dem Bezug zu den Wahlen laut vorhergehendem Abschnitt. Das würde in der Tat für eine Zuständigkeit bezüglich der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses sprechen. Wenn ich den Artikel jetzt zurücksetzen würde in den Status „Im Entstehen“, würdest du dann die Überarbeitung übernehmen? Über eine Verschiebung des Titels ließe sich da auch reden. Gruß --Wolf-Dieter 19:04, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Zum Beispiel: „Elfenbeinküste: Ex-Präsident Gbagbo fordert UN-Truppen zum Verlassen des Landes auf“ --Wolf-Dieter 19:20, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Kann ich gerne machen wenn du ihn innerhalb der nächsten Stunde zurücksetzt. Es tut mir Leid, dass ich meine Kritikpunkte nicht vor Veröffentlichung genannt habe, aber mir fehlt im Moment einfach die Zeit um alle Artikel zeitnah durchzusehen.--Trockennasenaffe 19:19, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Okay, damit müssen wir alle leben. Ich mache es sofort. Gruß --Wolf-Dieter 19:20, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich habe mal versucht es umformulieren. Ist noch etwas holprig aber sollte so stimmen. Wäre gut, wenn da noch mal jemand drüber schauen könnte.--Trockennasenaffe 20:01, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten

übrigens: In unserem Artikel UN und EU erwägen Sanktionen gegen Elfenbeinküste steht auch, dass der Verfassungsrat „nach der Verfassung der Elfenbeinküste das Wahlergebnis bestätigen muss“. Dort wurde ebenfalls auf ausländische Quellen Bezug genommen.--Trockennasenaffe 20:24, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Okay, dann wäre noch die Titelfrage zu klären. Gruß --Wolf-Dieter 20:58, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Deinen Vorschlag finde ich in Ordnung. Mir fällt nichts besseres ein.--Trockennasenaffe 21:07, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Erledigt. Gruß --Wolf-Dieter 21:34, 20. Dez. 2010 (CET)Beantworten