Diskussion:Bruchmühlbach-Miesau: Massenkarambolage auf der BAB 6

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Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

mögliche Quellen[Bearbeiten]

Ich halte den Mängelhinweis für unangebracht. Was sollen die Quellen hier? Wer - wenn nicht der Benutzer, der diese Quellenhinweise hier eingebracht hat - soll den Artikel denn jetzt umschreiben? Ich werde es jedenfalls nicht tun. Ich hatte den Artikel geprüft und veröffentlicht. Ich „laufe“ aber nicht noch mal durchs Internet und gucke, ob da noch neue Infos kommen. Wenn das so sein sollte, kann man einen Folgeartikel schreiben. – Es sei denn, es gäbe Hinweise darauf, dass die Informationen, die jetzt in dem Artikel stehen, falsch sind. Darauf deutet m.E. aber nichts hin. Ich bin daher dafür, den Artikel erneut - so wie er ist - zu veröffentlichen. Gruß --Wolf-Dieter 18:56, 20. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Die Rückgängigmachung der Veröffentlichung ist vollkommen unangebracht. Nur weil neue Infos aufgetaucht sind, muss man einen Artikel nicht rückgängig machen. Man könnte höchstens einen Folgeartikel schreiben. Grüße --Franz 10:34, 22. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn ich den Benutzer, der die Veröffentlichung rückgängig gemacht hat, richtig verstehe, dann war der Inhalt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung veraltet. Ich selbst habe das aber nicht nachgeprüft. Das ist hier noch nicht angesprochen gewesen. Falls dem also so war, dann müsste man auf dieser Grundlage diskutieren, ob und wie mit Artikeln und Veröffentlichungen zu verfahren ist. MfG Blaite 10:50, 22. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn jemandem sehr kurz nach der Veröffentlichung auffällt, daß es neuere Informationen gibt, finde ich es zumindest nachvollziehbar, den Artikel ins Entstehen zurückzusetzen, damit der Artikel möglichst mit dem neuen Stand veröffentlicht wird. (Bei falschen Informationen wäre das der richtige Weg, aber bei neueren Informationen haben wir wohl noch keine „Regel“, wenn ein Artikel nicht auf dem neuesten Stand veröffentlicht wurde.) Aber ihn einfach ins Entstehen zu versetzen, einen Mängelhinweis zu setzen und sich dann damit „vom Acker zu machen“, so daß der Artikel Gefahr läuft, nach sieben Tagen wegen Nicht-Ausräumung des „Mangels“ gelöscht zu werden, ist sicherlich nicht gerade die beste Lösung. Viele Grüße --Angela H. 10:59, 22. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]