Diskussion:Aufregung über Schriftzug und Symbole bei der Polizei Sachsen

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  1. An der Neutralität muss noch gearbeitet werden
  2. Ich habe bedenken gegen das Bild, auf dem das Hackenkreuz zu sehen ist (das Zeigen könnte eine Straftat nach § 86a StGB dartsellen) --Usien - Max Vinzent 04:51, 22. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Quark, das Schreiben ist ein Zeitzeugnis und sowieso alles von commons. Dort gibt Tausende socher Dokumente. Ausserdem gibts Tausende Wikipediaartikel mit Hakenkreuzen, schon überall da wo das dritte Reich mit dem Staatsflaggensymbol angezeigt wird. --Itu (Diskussion) 21:20, 22. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Mag sein - aber da ich eine persönliche Abneigung gegen dieses Zeichen habe, werde ich diesen Artikel sicher nicht veröffentlichen. Zudem mich dein Argument "Quark" nicht überzeugt.

Zu prüfen ist hier die:

Sozialadäquanz
Nach der so genannten Sozialadäquanz-Klausel in § 86a Absatz 3 i. V. m. § 86 Absatz 3 StGB

greift der Tatbestand nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

--Usien - Max Vinzent 13:15, 23. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Wenn du dir jetzt in dem Passus noch die Worte „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte“ unterstreichst oder fettest .... --Itu (Diskussion) 14:34, 23. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Ich habe noch entsprechende Erläuterungen beigefügt. Ist es so besser ? --BunteWelt (Diskussion) 14:20, 23. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Ich denke, dass nichts mehr gegen eine Veröffentlichung steht. --Usien - Max Vinzent 21:24, 25. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]