Die Freie Demokratische Partei kämpft um Wählerstimmen
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Berlin (Deutschland), 29.08.2017 – Die Freie Demokratische Partei (kurz FDP) war lange Zeit in Deutschland das Zünglein an der Waage, wenn es um die Bildung von Landesregierungen und auch der Bundesregierung ging. Seit dem Aufkommen neuer Parteien wie der GRÜNEN und der LINKEN spielt sie nur noch eine untergeordnete Rolle. Gegenwärtig ist sie in neun Landesparlamenten vertreten. Bei der Landtagswahl in Hessen 2013 schaffte sie knapp die 5-Prozent-Hürde, bei der im selben Jahr stattfindenden Bundestagswahl verfehlte sie ihr Ziel mit 4,8 Prozent. Ob sie bei der bevorstehenden Wahl am 24. September wieder in den Bundestag einzuziehen kann, ist ungewiss, da beispielsweise auch die AfD zahlreiche FDP-Wähler abfischen konnte. Trotz des Austritts maßgeblicher wirtschaftspolitischer AfD-Akteure wie Olaf Henkel und Bernd Lucke befindet sich die populistische Bewegung im Aufwind und findet viel Anklang bei Protestwählern. Die im September 2014 neu gegründete Partei Neue Liberale zeigt ebenfalls ein Potential an Unzufriedenheit bei den FDP-Mitgliedern, hat aber bisher keine Aussicht auf Erfolg.
Doch scheint es noch eine kleine Gruppe von Sympathisanten für die FDP zu geben. Im ersten Halbjahr 2017 erhielt die FDP insgesamt 13 Großspenden (jeweils über 50.000 €) mit einer Gesamtsumme von rund 1,5 Millionen Euro. Dass die FDP den bundesweiten Mindestlohn ablehnt, ist ein deutliches Signal, welche Wähler sie ansprechen möchte. Gegenwärtig sind im Deutschen Bundestag 5 Parteien bzw. 4 Fraktionen vertreten: CDU und CSU bilden eine Fraktion und regieren zusammen mit der SPD. GRÜNE und die LINKE sind in der Opposition. Ob die FDP als weitere Partei wieder in das gesamtdeutsche Parlament einziehen kann, ist ungewiss. Nicht nur der Ausgang der Wahl, sondern auch die anschließenden Koalitionsverhandlungen könnten spannend werden.
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[Bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten]- www.faz.net: „Christian Lindner: Avatar“ (05.05.2012)
- www.spiegel.de: „SPON-Wahltrend: Vierkampf um Platz drei“ (08.08.2017)
- www.bundestag.de: „Parteispenden über 50.000 € - Jahr 2017“ (abgerufen am 27.08.2017)