Deutlich weniger Arztbesuche 2004
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Berlin (Deutschland), 28.01.2005 – Im Zuge der Gesundheitsreform wurde zum 1. Januar 2004 die Praxisgebühr eingeführt. Jeweils beim ersten Hausarztbesuch im Quartal muss der Patient zehn Euro Praxisgebühr bezahlen, bei einem Facharztbesuch ohne Überweisung werden ebenfalls zehn Euro fällig, analog dazu werden fast nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Krankenkasse übernommen.
Nach dem ersten Jahr mit der Praxisgebühr hat das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Zuge einer Erhebung festgestellt, dass im Gesamtjahr 2004 im Vergleich zum Gesamtjahr 2003 insgesamt 2,9 Prozent weniger Arztbesuche stattgefunden haben. Das wird primär dadurch erklärt, dass Patienten chronischer Krankheiten weiterhin regelmäßig zum Arzt gingen.
Von der Praxisgebühr sind Personen unter 18 Jahren ausgenommen. Bei Vorsorgeuntersuchungen muss ebenfalls nicht bezahlt werden.