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CCC ruft zur Unterstützung der Petition gegen Wahlmaschinen auf

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Artikelstatus: Fertig 21:55, 6. Nov. 2006 (CET)
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Hamburg (Deutschland), 06.11.2006 – Vor einem Monat war es Mitgliedern der niederländische Kampagne „Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“ und des Chaos Computer Clubs (CCC) gelungen, einen Wahlcomputer vor laufender Kamera zu knacken. Nun ruft der CCC dazu auf, eine Online-Petition beim Bundestag zu unterstützen.

Nachdem der Hack der niederländischen Wahlmaschinen bekannt wurde, schrieb für den deutschen Vertriebspartner HSG Wahlsysteme Geschäftsführer Herbert Schulze Geiping in einer Pressemitteilung: „Es wird nie ein Wahlgerät geben, das für sich allein manipulationssicher ist.“ Der Frankfurter Rundschau sagte er: „Verschlüsselungen, die heute als sicher gelten, sind in zwei Jahren wieder geknackt.“ Die Petition gegen Wahlcomputer weist darauf hin, dass Wahlfälschungen in der Vergangenheit nur durch erneutes Auszählen der Wahlzettel nachgewiesen werden konnten. Diese Kontrollmöglichkeit entfällt bei Verwendung von Wahlmaschinen.

Schon jetzt hat die Onlinepetition gegen die Verwendung von Wahlmaschinen rund 24.000 Mitzeichner. Damit ist sie nach Angaben des Chaos Computer Clubs (CCC) bereits die zweiterfolgreichste Online-Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags. Ab 50.000 Unterschriften ist eine öffentliche Anhörung des Petenten im Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vorgesehen. Bis zum 28. November kann die Petition noch mitgezeichnet werden. Nach Einschätzung des CCC ist unabhängig von der Erreichung von 50.000 Unterschriften damit zu rechnen, dass die Aufmerksamkeit aller an der parlamentarischen Prüfung Beteiligten bei einer hohen Zahl von Mitzeichnern steigt. Der CCC fordert ein Verbot von Wahlmaschinen und ruft daher auch zur Unterstützung der Online-Petition auf, die eine ersatzlose Streichung des Paragraphen 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wahlgeräten) fordert. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, eine Petition einzureichen und/oder zu unterstützen, also auch Staatsangehörige eines anderen Lands.

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Quellen