Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt das Schächten von Schafen zum islamischen Opferfest
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München (Deutschland), 24.07.2011 – Bereits im Jahr 2008 hatte ein muslimischer Metzger beantragt, für das Islamisches Opferfest 100 bis 200 Schafe schächten zu dürfen. Das Landratsamt hatte ihm diese mit Hinweis auf den Tierschutz versagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied nun, dass dem Metzger die Erlaubnis zum Schächten von bis zu 100 Tieren erlaubt werden hätte müssen. Mehr Tiere zu schlachten, könne dem Kläger nicht erlaubt werden, weil sein Betrieb nicht die hierzu erforderliche Größe aufweise.
Der VGH rügte, dass die nachvollziehbaren und dargelegten religiösen Gründe des Klägers bei der Entscheidung des Landratsamtes nicht berücksichtigt wurden. Beim Schächten lässt man die Schafe nach dem Öffnen der Halsschlagader ohne Betäubung ausbluten.
Das Verwaltungsgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen und angeführt, dass dem Metzger eine kurzzeitige Betäubung der Tiere durch Strom zugemutet werden könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Entscheidungsgründe daher noch nicht veröffentlicht. Der Pressemitteilung des Gerichts ist nicht zu entnehmen, in welchem Ort sich der Fall zugetragen hat.
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Quellen
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: „Schächten für muslimisches Opferfest erlaubt (BayVGH, Urteil vom 22. Juli 2011 – 9 BV 09.2892), Pressemitteilung“ (22.07.2011)
- Legal Tribune Online: „Schächten für muslimisches Opferfest erlaubt“ (22.07.2011)
- www.sueddeutsche.de: „Muslimischer Metzger darf Schafe schächten“ (23.07.2011)