Baden-Württemberg: Umstrittenes Polizeigesetz wird in den Landtag eingebracht, neues Versammlungsrecht zur Anhörung freigegeben

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Veröffentlicht: 17:52, 29. Aug. 2008 (CEST)
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Stuttgart (Deutschland), 29.08.2008 – Am 19. August hat das Kabinett der baden-württembergischen Landesregierung entschieden, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes in den Landtag einzubringen. In der gleichen Sitzung hat der Ministerrat einen Gesetzentwurf für ein neues Versammlungsrecht zur Anhörung freigegeben. Beide Vorhaben der Landesregierung sind umstritten.

Die geplante Novellierung des Polizeigesetzes

Innenminister Heribert Rech (CDU) sagte zur geplanten Novellierung des Polizeigesetzes, es werde „ein moderates und ausgewogenes Gesetz“ geben, „das die Balance zwischen den Rechten der Bürger und den Bedürfnissen der Polizei“ wahre. „Die Polizei bekommt das rechtliche Instrumentarium, das sie im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und für die tägliche Arbeit benötigt“, sagte Rech laut einer Pressemitteilung des Ministeriums weiter.

In Zukunft soll die Polizei Versammlungen leichter videoüberwachen dürfen, und zwar, wenn ein „besonderes Gefährdungsrisiko“ besteht. Videoüberwachung im öffentlichen Raum bleibt weiterhin erlaubt, wenn die Kameras an „Kriminalitätsbrennpunkten“ aufgestellt sind. Diese werden im Gesetzentwurf als Orte definiert, „an denen sich die Kriminalitätsbelastung von der des Gemeindegebiets deutlich abhebt“.

„Zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“ wird in Baden-Württemberg nach dem Willen des Innenministeriums künftig eine GPS-Ortung erlaubt sein. Außerdem enthält der Gesetzentwurf eine Regelung zum Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme (KFZ-Kennzeichenüberwachung). Diese Regelung musste zunächst noch an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 angepasst werden. KFZ-Kennzeichen sollen erfasst und mit dem Fahndungsbestand abgeglichen werden. Im Falle eines Treffers sollen die zuständigen Stellen informiert werden. Die übrigen Daten müssen gelöscht werden.

Die Landesregierung nimmt die automatische Nummernschilderkennung gegen Kritik in Schutz. Da Fahrzeuge nicht ohne Anlass in den polizeilichen Fahndungssystemen ausgeschrieben seien, führe der Einsatz des AKLS weder zu einer verdachtslosen Kontrolle noch „zu einer Fahndung ins Blaue hinein“, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums.

Darüber hinaus ist der Bereich Telekommunikation von der geplanten Gesetzesänderung betroffen. Künftig sollen Kommunikationsverbindungsdaten überwacht werden. Auch der Einsatz von IMSI-Catchern, mit denen der Standort eines Mobiltelefons ermittelt werden kann, erhält eine rechtliche Grundlage.

Peter Zimmermann, der Landesbeauftrage für Datenschutz, fordert Nachbesserungen am geplanten Politzeigesetz. Zimmermann begrüßte die Tatsache, dass im Gesetzentwurf auf Regelungen zur Online-Durchsuchung und zur präventiven Überwachung der Telekommunikation verzichtet wurde, übte aber Kritik an der Ausweitung der Videoüberwachung, die seiner Meinung nach unangemessen erleichtert werde. Durch die neue Definition der Kriminalitätsbrennpunkte könne „auch in Gemeinden mit absolut geringer Kriminalitätsbelastung eine polizeiliche Videoüberwachung“ eingerichtet werden, so der Datenschützer. „Offensichtlich will man hier nach dem Motto verfahren: Jeder Gemeinde ihre polizeiliche Videoüberwachung. Damit käme man der Vorstellung einer möglichen flächendeckenden polizeilichen Videoüberwachung gefährlich nahe“, heißt es in einer Pressemitteilung von Peter Zimmermann weiter.

Die Kritik des Datenschutzbeauftragen wies die Landesregierung zurück: „Es geht darum, künftig bei größeren Menschenansammlungen Schutz und Sicherheit zu gewährleisten sowie in Gemeinden bei punktuell höherer Kriminalitätsbelastung Kameras einsetzen zu können.“ Ein massiver Einsatz der Videoüberwachung sei, so das Innenministerium, nicht geplant.

Mit schärferen Tönen als der Landesdatenschutzbeauftrage kritisieren die baden-württembergischen Grünen die geplante Novelle des Polizeigesetzes. In der vorliegenden Form würde „ein bedenklicher Schritt vom Rechtsstaat hin zum Präventions- und Schnüffelstaat“ vollzogen. „Massive Eingriffe in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger“ wären, so die Grünen, die Folge. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung würde ernsthaft in Frage gestellt. Kritisch bewertet die Partei die geplante „massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen“, die geplanten Projektdateien, auf die Polizei und Landesamt für Verfassungschutz gemeinsam zugreifen dürfen, wodurch das verfassungsmäßige Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten durchlöchert werde, die Ausweitung der Videoüberwachung und die Ausweitung der Befugnisse zur Speicherung von Telekommunikationsdaten.

Das neue Versammlungsrecht

Noch keinen Kabinettsbeschluss gab es zum neuen Versammlungsrecht. Hier beschloss der Ministerrat, den Entwurf bis Mitte Oktober zur Anhörung freizugeben.

Polizeiliche Videoüberwachung bei einer Demonstration (Archivbild)

Das neue Landesversammlungsgesetz sieht folgende Neuerungen vor: Ein so genanntes „Militanzverbot“ soll das Uniformierungsverbot ergänzen. „Zukünftig würde damit nicht nur ein Auftreten in Uniform und ähnlichen Kleidungsstücken, sondern auch paramilitärisches Auftreten wie Marschtritt oder Trommelschlagen verboten, sofern dadurch der Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt werden könnte“, heißt es zur Erklärung von Seiten des Ministeriums. Künftig müssen Demonstrationen 72 Stunden – und nicht wie bisher 48 Stunden – vorher angemeldet werden, wobei es „klare Vorgaben für die Veranstalter“ geben werde. Künftig können die Behörden den Veranstaltungsleiter und die Ordner ablehnen, zum Beispiel wenn „der Leiter oder ein Ordner wegen einschlägiger Straftaten wie Körperverletzung, Landfriedensbruch oder Volksverhetzung bereits auffällig geworden seien“. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen, die rechtsextreme Demonstrationen an historisch bedeutsamen Tagen leichter beschränkt oder verboten werden können. Dies gilt für den Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft am 27. Januar und den Jahrestag der Reichspogromnacht am 9. November.

Nach Angaben des Ministeriums wird künftig die Sicherheit und Ordnung bei Demonstrationen im Vordergrund stehen. Besonders bei „Demonstrationen des extremistischen Spektrums“, die, so das Innenministerium, immer wieder von gewalttätigen Auseinandersetzungen begleitet würden, sollen „alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Versammlung und der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“ in Zukunft leichter möglich sein.

Kritik am Vorhaben, nach Bayern als zweites Bundesland das Versammlungsrecht zu verschärfen, kommt von der nicht im Stuttgarter Landtag vertretenen Linkspartei. „Das Versammlungsrecht gehört zu den zentralen Rechten der Bürgerinnen und Bürger. Darum hat es Verfassungsrang und ist vor Aushöhlung zu schützen. Innenminister Rech hat nun einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der dem nicht gerecht wird. Unter dem Vorwand der Bekämpfung des Rechtsextremismus will er ein Gesetz durchbringen, das jegliche Demonstration erschwert. Das ist nicht akzeptabel“, sagte Carsten Labudda, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerrechte und Demokratie der Partei „Die Linke“ Baden-Württemberg.

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Quellen