„Schon GEZahlt?“ – Unis und Bibliotheken werden zur Kasse gebeten

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Artikelstatus: Fertig 20:37, 18. Aug. 2006 (CEST)
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Hauptgebäude des MDR in Leipzig

Dresden / Erfurt / Leipzig / Magdeburg / Berlin (Deutschland), 18.08.2006 – Im Einzugsgebiet des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) – das sind die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wurden Universitäten und Bibliotheken Gebührenbescheide zugestellt. Beispielsweise soll die Universität Leipzig 250.000 Euro für Fernsehgeräte, die als Wegweiser oder Monitore für Lehrfilme genutzt werden, nachzahlen. Das entspräche drei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter an der Uni. Die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek soll sogar für Geräte bezahlen, die nachweislich 14 Meter unter der Erde installiert sind und somit keine Möglichkeit des terrestrischen Empfangs besitzen. An der Universität Erfurt soll man auch bezahlen, obwohl der Empfang von MDR von analog auf digital umgestellt wurde. Die Universität hat aber nachweislich keinen entsprechenden Decoder, um das digitale MDR überhaupt auf den entsprechenden Geräten empfangen zu können.

Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) haben systematisch alle Universitäten im Sendegebiet abgegrast. Sie besuchten zum Beispiel die Universität in Erfurt und verschafften sich Zugang zu internen Daten, wie Inventarlisten, durch das Vorzeigen ihrer „Dienstausweise“. Die Technische Universität Chemnitz erteilte den Mitarbeitern der GEZ sogar Hausverbot. Als pikant bezeichnet die Uni Erfurt auch den Schriftverkehr zwischen den Vertretern der GEZ und der Universität. So wurde unter anderem gedroht, die Beauftragten könnten bei Nichtzahlung nichts mehr für die Universität tun. Das klingt für die Universität fast so, als seien „amtliche Gebühren verhandelbar“.

Der Kahlschlag, den die GEZ derzeit in Mitteldeutschland ansetzt, hätte jedoch durch die Hochschulen selbst verhindert werden können. Durch das kostspielige Ausbauen der Fernseh-Empfangsgeräte wären diese Nachforderungen nicht eingegangen. Einige Hochschulen haben es getan, so zum Beispiel die Fachhochschule Erfurt. Dennoch empfinden die Rektoren die Art und Weise, wie die Daten ermittelt wurden und auch die Höhe der Nachzahlungsforderungen für den Bildungsbereich als ungerechtfertigt. So fordert beispielsweise die Hochschulrektorenkonferenz eine Ausnahmeregelung für Bildungseinrichtungen bei der GEZ-Gebühr. Die Aussichten sind jedoch nicht sehr rosig, denn ab 2007 werden auch Gebühren auf netzwerkfähige Computer erhoben, und diese werden an den Hochschulen erneut ein tiefes Loch in den Haushalt reißen. So müsste zum Beispiel die kleine Universität Erfurt allein für zirka 800 Rechner Gebühren zahlen.

Rektorat der TU Ilmenau

Unter finanziellem Druck steht aber auch der MDR. So jedenfalls begründet er die derzeitige Aktion. Im Sendegebiet des MDR würde ein Drittel aller deutschen Hartz-IV-Empfänger wohnen, die von diesen Gebühren befreit sind. Dennoch wird es wahrscheinlich nicht nur den mitteldeutschen Universitäten so ergehen. Erste Anfragen seien der Hochschulkonferenz bereits aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Niedersachsen gemeldet worden.

Die Technische Universität Ilmenau hat sich dazu entschieden, ihre Gebührennachzahlung in Höhe von 105.000 Euro nur unter Vorbehalt zu zahlen. Das Problem für Prof. Peter Scharff, den Rektor der TU, ist, dass „von einer Tasche in die andere gewirtschaftet und in der Tat gutes Geld verbrannt“ wird, da die Geräte von Steuermitteln angeschafft wurden, deren GEZ-Gebühr nun aus Steuermitteln aufgebracht werde und die wiederum durch Steuermittel empfangsuntauglich gemacht werden sollen. Ärgerlich ist aus der Sicht der Hochschulen, dass Schulen zum Beispiel von der GEZ befreit sind, Hochschulen hingegen nicht, obwohl auch sie einen Bildungsauftrag ausführen. Grund dafür sind Gesetze auf Landesebene.

Quellen