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Gütliche Einigung zwischen Claassen und Solar Millennium?

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Veröffentlicht: 09.09.2011
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Nürnberg (Deutschland), 09.09.2011 – Es ging um die Frage, ob der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Solar Millennium, Utz Claassen nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen nach nur 74 Tagen eine Antrittsprämie von neun Millionen Euro behalten dürfe und darüber hinaus Anspruch auf weitere etwa sieben Millionen Euro habe. Die Antrittsprämie wollte der Konzern als Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages von Claassen zurückverlangen. Claassen vertrat jedoch die Ansicht, er sei vor seiner Amtseinführung über die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens arglistig getäuscht worden.

Nach nur einer Stunde Verhandlung im Zivilprozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Richter überraschend bekannt, dass sich die Parteien um eine gütliche Einigung bemühen wollen. Beide Seiten sollen nun bis Ende November einen Vorschlag machen, andernfalls wäre aufgrund der notwendigen Beweisaufnahme mit einem mehrjährigen Verfahren zu rechnen. An diesen Vergleich gekoppelt sei die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Kündigung durch Claassen.

Die Aktie hatte am 11. Januar 2010 - nur 10 Tage nach dem Amtsantritt von Claassen einen Spitzenwert von 45 Euro an der Börse erreicht. Am 2. September 2011 ist der Aktienkurs im XETRA auf einen historischen Tiefstand von 2,86 Euro gesunken. Der Verdacht auf Insiderhandel und die Auseinandersetzungen um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden wirkten sich negativ auf das Vertrauen an der Börse aus.

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Quellen

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