Diskussion:Vertragsverletzungsverfahren droht: Bundesregierung uneins über Vorratsdatenspeicherung

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Was sind denn die Verbindungs- und Standortdaten? Und was wird an der 'IP aufbewahrt'? --Itu (Diskussion) 03:03, 18. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Na, Du kannst ja Fragen stellen. Wirklich interessiert hätte mich, das die Bürgerrechtler denn so zu sagen hatten. Dazu gab es leider auch bei Heise nur einen hohlen Halbsatz zu lesen.--Aschmidt (Diskussion) 03:59, 18. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Verbindungsdaten sagen aus Anschluss A hat mit Anschluss B von bis Telefoniert oder Daten ausgetauscht. Standortdaten sagen aus, das Handy war zum Zeitpunkt der Verbindung am Mobilfunkmast xx eingebucht. Bei der IP geht es insbesondere um die dynamisch vergebene IP. Das heißt es wird aufbewahrt, wer die IP zum Zeitpunkt X benutzt hat. In zweiter Line geht es darum wo sich eine IP zum Zeitpunk X befunden hat. Das bedeute z.B. Anfrage bei xx.com ob die IP xxx.xxx.xxx.xx dort eine Seite abgerufen hat und wann. Möglich auch die Anfrage welche IP hat sich beispielsweise das bei kfz.com angebotene Motorrad angeschaut. Diese Anfrage führte beispielsweise zur Ermittlung des Mörders von Touluse --Usien Max (Diskussion) 07:52, 18. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hm ok, ich dachte bei Vorratsdatenspeicherung eigentlich nur an Internet, aber Telefon gibts ja auch noch. Das hätte man dann ja auch so schreiben können. Sinn macht es keinen einmal von Verbindungsdaten zu reden(und heimlich Telefon zu meinen?) und dann von IP-adressen, denn bei Internet gibts genauso eine Verbindung und zugehörige Daten.
Und ob Seitenaufrufe auch gespeichert werden steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt; bei 'Verbindungsdaten' denke ich nur an ~ IP<>Netzteilnehmer. Das wirft dann auch die Frage beim telefonieren auf ob dort auch der Inhalt gespeichert wird. 'IPs aufbewahren' ist da nur ein Schnullibulli-ausdruck. etc... --Itu (Diskussion) 00:46, 19. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]