Volksbank fahndet per Videokamera nach Kundin
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Stuttgart (Deutschland), 07.02.2008 – Die Stuttgarter Volksbank hat einer 34-jährigen Kundin eine Rechnung für Reinigungskosten geschickt. Die dreijährige Tochter der Kundin hatte Fußspuren auf dem Steinboden im Foyer hinterlassen. Sie war zuvor vor der Volksbank in Stuttgart-Degerloch in einen Hundehaufen getreten.
Die Bank hatte die Kundin aufgrund von Überwachungsaufnahmen ausfindig gemacht. Allerdings scheint dies nicht rechtens gewesen zu sein, und so muss sich die Bank nun vor den Datenschützern des Landes Baden-Württemberg verantworten. Zwar sieht die Bank grundsätzlich in einem solchen Fall kein Problem, dennoch seien zur Wahrung des Hausrechts diese Mittel gerechtfertigt, meinte Isabell Sprenger, Sprecherin der Bank. Inzwischen hat die Bank die Forderung zurückgezogen und die „Eskalation im Falle der Verunreinigung“ bedauert.
Quellen
- stuttgarter-zeitung.de: „Geldinstitut fahndet per Videoüberwachung nach Kundin“ (06.02.2008)
- golem.de: „Hundedreck-Streit: Bank macht Rückzieher“ (07.02.2008)
- stuttgarter-volksbank.de: „Pressemitteilung“ (06.02.2008) PDF